Legislator · Kanton Nidwalden · Gesetzessammlung
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122.1 NAGLAG CH-NW

Art. 22 Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt (NAG) - Rückgabe

Ausweise für Schweizerinnen und Schweizer
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Art. 22 NAG · Rückgabe

1. Wer aus einer Gemeinde wegzieht, hat Anspruch auf die Rückgabe der hinterlegten Schriften.

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