Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
152.513.1 CH-NE

1 Staat - Volk - Behörden - 15 Behörden - 152 Regierungsrat und kantonale Verwaltung

8 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Neuenburg
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Inhaltsübersicht (8)

Gesetzestext (8 Artikel)

1 Staat - Volk - Behörden - 15 Behörden - 152 Regierungsrat und kantonale Verwaltung

1. Die Verpflichtungen des Lehrpersonals der Institutionen sind im Wesentlichen identisch mit denen des Lehrpersonals, das für die Sonderklassen der öffentlichen Schule verantwortlich ist.

2. In diesem Umfang verankert die Funktionsgleichheit die Gleichheit der Behandlung im Sinne der Artikel 8 und 23 der Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Besoldung der Inhaber öffentlicher Ämter, die den Staatshaushalt belasten, vom 21. Dezember 1971, für öffentliche Schulen.

1 Staat - Volk - Behörden - 15 Behörden - 152 Regierungsrat und kantonale Verwaltung

Die als identisch anerkannten Aufgaben sind insbesondere

d) die Weiterbildung.

1 Staat - Volk - Behörden - 15 Behörden - 152 Regierungsrat und kantonale Verwaltung

Im Gegensatz dazu können die spezifischen Behinderungen und Störungen, unter denen die in den Einrichtungen betreuten Kinder leiden, dem Lehrpersonal zusätzliche Aufgaben auferlegen und zu einer Überschreitung der regulären Schulzeit führen.

1 Staat - Volk - Behörden - 15 Behörden - 152 Regierungsrat und kantonale Verwaltung

Diese zusätzlichen Aufgaben umfassen insbesondere Folgendes

e) die Betreuung von Praktikanten.

1 Staat - Volk - Behörden - 15 Behörden - 152 Regierungsrat und kantonale Verwaltung

[4] Die zusätzlichen Aufgaben im Bildungsbereich der Institutionen fallen in die Zuständigkeit des Departements für Bildung, Finanzen und Digitalisierung, durch seinen Dienst für Erwachsenenschutz und Jugendhilfe.

1 Staat - Volk - Behörden - 15 Behörden - 152 Regierungsrat und kantonale Verwaltung

[5] Das Departement für Bildung, Finanzen und Digitalisierung ist für die Umsetzung dieses Erlasses zuständig, der am 1. Januar 1982 in Kraft tritt.

1 Staat - Volk - Behörden - 15 Behörden - 152 Regierungsrat und kantonale Verwaltung

Dieser Erlass wird im Amtsblatt veröffentlicht und in die Sammlung der Neuenburger Gesetzgebung aufgenommen.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →