Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
152.511.40 CH-NE

1 Staat - Volk - Behörden - 15 Behörden - 152 Regierungsrat und kantonale Verwaltung

6 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Neuenburg
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Inhaltsübersicht (6)

Gesetzestext (6 Artikel)

1 Staat - Volk - Behörden - 15 Behörden - 152 Regierungsrat und kantonale Verwaltung

Es sind Bedienstete des Strafvollzugs alle Personen in den Justizvollzugsanstalten des Kantons Neuenburg, die direkt mit den Gefangenen in Kontakt stehen und im Rahmen ihrer Tätigkeit unmittelbare Zwangsmaßnahmen oder Gewalt anwenden.

1 Staat - Volk - Behörden - 15 Behörden - 152 Regierungsrat und kantonale Verwaltung

Die Vollzugsbeamten, einschließlich ihrer Vorgesetzten, sind vereidigt.

1 Staat - Volk - Behörden - 15 Behörden - 152 Regierungsrat und kantonale Verwaltung

Die Kader sowie die Verwaltungsmitarbeiter und -mitarbeiterinnen des Strafvollzugsdienstes und der Strafvollzugseinrichtungen werden ebenfalls vereidigt.

1 Staat - Volk - Behörden - 15 Behörden - 152 Regierungsrat und kantonale Verwaltung

Der Justizvollzugsdienst legt die Modalitäten dieser Vereidigung fest.

1 Staat - Volk - Behörden - 15 Behörden - 152 Regierungsrat und kantonale Verwaltung

Diese Verordnung tritt sofort in Kraft.

1 Staat - Volk - Behörden - 15 Behörden - 152 Regierungsrat und kantonale Verwaltung

Es wird im Amtsblatt veröffentlicht und in die Neuenburger Gesetzessammlung aufgenommen.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →