1 Staat - Volk - Behörden - 15 Behörden - 152 Regierungsrat und kantonale Verwaltung
Gesetzestext (5 Artikel)
**Der Staatsrat verabschiedet die Übersicht der Funktionen der verschiedenen Dienste der kantonalen Verwaltung, Stand 20. April 2005. Diese Übersicht ist dem Reglement über die Gehälter des Staatspersonals (RSG), vom 9. März 2005, beigefügt.**
1 Der Personalverwaltungsdienst des Staates ist für die Anpassung der individuellen Vergütungen der Inhaber öffentlicher Ämter entsprechend den in der Funktionstabelle aufgeführten Besoldungsklassen zuständig.
2. Die Anpassungen der individuellen Vergütungen der Inhaber öffentlicher Ämter, die auf eine Überprüfung der Klassifizierung aller Funktionen eines Dienstes/einer Einrichtung folgen, treten mit der Annahme der neuen Klassifizierung durch den Staatsrat in Kraft.
3. Die Anpassungen der individuellen Vergütungen der Inhaber öffentlicher Ämter, die auf eine individuelle Überprüfung der Funktionsklassifizierung folgen, treten in der Regel mit der Annahme der neuen Klassifizierung durch den Staatsrat in Kraft. Sie können zu einem früheren Zeitpunkt wirksam werden, jedoch nicht vor der Änderung des Inhalts der Funktion.
Die aktuellen Gehaltszulagen sind in die neuen Gehaltsstufen integriert.
**Verordnung zur Annahme des Funktionskatalogs der verschiedenen Dienste der kantonalen Verwaltung vom 10. Dezember 2003 ist aufgehoben [3].**
[4] 1 Diese Verordnung tritt sofort in Kraft.
2. Das Departement für Sicherheit, Digitalisierung und Kultur ist mit der Ausführung dieser Verordnung beauftragt, die im Amtsblatt veröffentlicht und im Sammelband der Neuenburger Gesetzgebung aufgenommen wird.