152.150
CH-NE
1 Staat - Volk - Behörden - 15 Behörden - 152 Regierungsrat und kantonale Verwaltung
3 Articles / Provisions · Kanton Neuenburg — Gesetzessammlung
Statutory Text (3 Provisions)
1 Staat - Volk - Behörden - 15 Behörden - 152 Regierungsrat und kantonale Verwaltung
Das Dekret zur Festsetzung verschiedener Kanzleigebühren vom 16. November 1908 wird aufgehoben.
1 Staat - Volk - Behörden - 15 Behörden - 152 Regierungsrat und kantonale Verwaltung
Der Staatsrat ist damit beauftragt, durch Verordnungen die Vergütungen festzulegen, die nicht in einem Gesetz oder einem Dekret bestimmt sind.
1 Staat - Volk - Behörden - 15 Behörden - 152 Regierungsrat und kantonale Verwaltung
**Der Staatsrat ist beauftragt, gegebenenfalls nach Durchführung der Referendumsformalitäten, die Verkündung und Durchführung dieses Gesetzes zu gewährleisten.**
Gesetz, das am 7. Januar 1921 vom Staatsrat verkündet wurde, mit sofortiger Wirkung.