1 Staat - Volk - Behörden - 15 Behörden - 152 Regierungsrat und kantonale Verwaltung
Inhaltsübersicht (6)
Gesetzestext (6 Artikel)
[3] 1 Der Staatsrat sorgt für die Umsetzung einer Politik, die darauf abzielt, die Grundsätze der Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben sowie der Chancengleichheit zwischen Männern und Frauen innerhalb der kantonalen Verwaltung zu verwirklichen.
2. Zu diesem Zweck stützt sich der Staatsrat auf das Amt für Familienpolitik und Gleichstellung (nachfolgend: AFGE), das dem Departement für Wirtschaft und soziale Kohäsion (nachfolgend: DWK) angegliedert ist.
Die Aufgaben des OPFE sind wie folgt
a) dem Staatsrat Maßnahmen vorzuschlagen, die darauf abzielen, Berufs- und Familienleben in Einklang zu bringen sowie Chancengleichheit zwischen Männern und Frauen zu gewährleisten und deren Umsetzung bei den Diensten und Ämtern sowie den Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung sicherzustellen;
b) bei den Einheiten der kantonalen Verwaltung Neuenburgs die vom Staatsrat festgelegten Ziele in Bezug auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie Chancengleichheit zu fördern;
c) die vom Staatsrat festgelegten Ziele sicherzustellen und deren Leistung zu bewerten, insbesondere durch die Ausarbeitung von Richtlinien und die Analyse statistischer Indikatoren;
d) spezifische Informationen bereitzustellen und eine spezifische Ausbildung zu fördern;
e) den Staat bei Gruppen, Verbänden und Entitäten zu vertreten, die im Bereich der Familienpolitik und Gleichstellung tätig sind.
1. Um die vom Staatsrat festgelegten Ziele in den Bereichen Familienpolitik und Gleichstellung zu erreichen, arbeitet das OPFE mit dem Personalamt (nachfolgend: SRH) zusammen, das für die Umsetzung der Maßnahmen verantwortlich ist und die Informationen für die Entwicklung von Dashboards sammeln muss.
2. Das OPFE stützt sich auf eine interdepartementale Arbeitsgruppe, die unter anderem aus einer/einem Vertreter/in besteht
– der Personalverbände.
3. Das OPFE kann die Zusammenarbeit und Unterstützung anderer Abteilungen und Ämter der Verwaltung anfordern.
4. Das OPFE stellt seine Aufgaben den anderen Abteilungen der kantonalen Verwaltung vor, beispielsweise durch Einladungen zur Konferenz der Generalsekretäre.
5. Das OPFE ist das Beratungsgremium für andere Abteilungen und Ämter der Verwaltung für alle in der kantonalen Verwaltung initiierten Projekte im Bereich Familienpolitik und Gleichstellung, insbesondere im Bereich der familienergänzenden Betreuung. Es ist an jeder Arbeitsgruppe der kantonalen Verwaltung beteiligt, deren Überlegungen sich auf die Familienpolitik und die Gleichstellung von Männern und Frauen beziehen.
Das OPFE gibt eine Stellungnahme zu allen Fragen oder Anträgen des Verwaltungspersonals der kantonalen Verwaltung ab, die sich auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und/oder die Gleichstellung von Mann und Frau beziehen.
1. Das OPFE informiert regelmäßig den Staatsrat über die Umsetzung der Politik in Bezug auf Familienpolitik und Gleichstellung von Männern und Frauen.
2. Zu diesem Zweck liefert es ihm Indikatoren, damit der Staatsrat gegebenenfalls Anpassungsmaßnahmen beschließen kann.
1. Diese Verordnung tritt sofort in Kraft.
2. Sie wird im Amtsblatt veröffentlicht und im Gesetzessammlungsbuch des Kantons Neuenburg aufgenommen.