Legislator · Kanton Neuenburg — Gesetzessammlung
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152.100.4 CH-NE

Verordnung über die Verlagerung von Dienstleistungen und die Einrichtung von Kompetenzzentren innerhalb der kantonalen Verwaltung (Vitamine), vom 18. März 2026 - Zweck

8 Articles / Provisions · Kanton Neuenburg — Gesetzessammlung
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Table of Provisions (8)

Statutory Text (8 Provisions)

1 Staat - Volk - Behörden - 15 Behörden - 152 Regierungsrat und kantonale Verwaltung

Die vorliegende Verordnung zielt darauf ab, die Schwerpunkte des Programms zur Umsiedlung von Diensten auf zwei Hauptzentren und zur Schaffung von Kompetenzzentren innerhalb der kantonalen Verwaltung (Vitamine) festzulegen.

1 Staat - Volk - Behörden - 15 Behörden - 152 Regierungsrat und kantonale Verwaltung

1 Die folgenden Kompetenzzentren werden eingerichtet

c) Gebiet, Mobilität und Kulturerbe am Standort Neuchâtel.

1 Staat - Volk - Behörden - 15 Behörden - 152 Regierungsrat und kantonale Verwaltung

1. Das Kompetenzzentrum «Bildung, Beschäftigung, Kultur und Sport» wird folgende Einheiten umfassen

e) den Sportdienst (SSPO).

2. Der SFPO behält eine Niederlassung in Neuenburg.

1 Staat - Volk - Behörden - 15 Behörden - 152 Regierungsrat und kantonale Verwaltung

Das Kompetenzzentrum «Gesundheit und Soziales» wird die folgenden Einheiten umfassen

d) den Dienst für Erwachsenenschutz und Jugendhilfe (SPAJ).

1 Staat - Volk - Behörden - 15 Behörden - 152 Regierungsrat und kantonale Verwaltung

Der Kompetenzbereich « Gebiete, Mobilität und Kulturerbe » wird die folgenden Einheiten umfassen

f) das Amt für Bau- und immaterielles Kulturerbe (OCPI).

1 Staat - Volk - Behörden - 15 Behörden - 152 Regierungsrat und kantonale Verwaltung

Ebenfalls zusammengefasst sind folgende Einheiten

a) im Standort La Chaux-de-Fonds: der Steuerdienst (SCCO) sowie die Außenstelle des Migrationsdienstes (SMIG);

b) im Standort Neuchâtel: der Kantonale Bevölkerungsdienst (SCPO), das Handelsregisteramt (OCRC), das Organisationsamt (OORG), das Amt für Familienpolitik und Gleichstellung (OPFE), der Konkurs- und Betreibungsdienst (SEPF), der Finanzdienst (SFIN), der Migrationsdienst (SMIG), der Personalressourcendienst (SRHE) und der Statistikdienst (STAT).

1 Staat - Volk - Behörden - 15 Behörden - 152 Regierungsrat und kantonale Verwaltung

Die Umsetzung des Umzugs der betroffenen Dienste erfolgt ab 2022 schrittweise, gemäß einem zu verabschiedenden Zeitplan, der von den Sanierungsarbeiten an den Gebäuden und dem Bau der neuen Gebäude abhängt.

1 Staat - Volk - Behörden - 15 Behörden - 152 Regierungsrat und kantonale Verwaltung

1. Diese Verordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und gilt bis zum 30. April 2029.

2. Sie hebt die vom Staatsrat am 10. Februar 2021 [3] erlassene Verordnung auf und ersetzt sie.

3. Sie wird im Amtsblatt veröffentlicht und in die Sammlung der Neuenburger Gesetzgebung aufgenommen.

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