1 Staat - Volk - Behörden - 15 Behörden - 152 Staatsrat und kantonale Verwaltung - Erstes Kapitel Zweck und Anwendungsbereich
Inhaltsübersicht (14)
Gesetzestext (14 Artikel)
Diese Verordnung hat zum Ziel, sicherzustellen, dass das Beschaffungsmanagement von Produkten und Dienstleistungen, das von der kantonalen Verwaltung praktiziert wird, der vom Staatsrat angenommenen Einkaufspolitik sowie den damit verbundenen Verwaltungsregeln entspricht.
Der vorliegende Erlass gilt
c) für die eigenständigen Einheiten, die vom Staatsrat benannt werden.
[2] 1 Es wird eine Kommission zur Koordination der Einkäufe (im Folgenden: die Kommission) eingerichtet.
2. Den Vorsitz der Kommission führt die Kanzlerin oder der Kanzler des Staats.
3. Die Kommission setzt sich zusammen aus
d) der Koordinatorin oder dem Koordinator der Einkäufe.
4. Auf Antrag der Vorsitzenden oder des Vorsitzenden können je nach Bedarf weitere Personen zur Teilnahme an der Kommission eingeladen werden.
5. Der Dienst für Einkauf, Logistik und Druckerzeugnisse übernimmt das Sekretariat der Kommission sowie die Vorbereitung und Nachbereitung der von der Kommission gefassten Beschlüsse.
1 Die Kommission prüft und genehmigt die verschiedenen Optionen und Beschaffungsverfahren.
2. Sie teilt ihre Stellungnahme oder Entscheidungen den Generalsekretariaten der Abteilungen mit.
[3] 1 Der Einkaufs-, Logistik- und Druckdienst ist ein zentraler Einkaufdienst für die Produkte, für die er verantwortlich ist.
2. Er ist ebenfalls verantwortlich für die Koordination, Unterstützung und Überwachung der Einkäufe, die von allen in Artikel 2 aufgelisteten Einheiten und Entitäten getätigt werden.
3. Aufgehoben.
4. Der Einkaufs-, Logistik- und Druckdienst erstellt operationelle Richtlinien, die die Verwaltungsregeln ergänzen.
[4] 1 Die Koordinatorin oder der Koordinator der Einkäufe ist Teil des Einkaufs-, Logistik- und Druckdienstes.
2. Die Koordinatorin oder der Koordinator der Einkäufe beteiligt sich an den Beschaffungsprozessen der zentralen Einkaufsdienste, wie sie von der Staatskanzlei benannt wurden.
3. Die Koordinatorin oder der Koordinator der Einkäufe wird über die budgetierten Investitionskäufe informiert und kann gemäß den in den Richtlinien definierten Managementregeln eingreifen.
4. Die Koordinatorin oder der Koordinator der Einkäufe unterstützt die Dienste im Bereich der Beschaffung und arbeitet im Rahmen des Einkaufsprozesses eng mit dem anfordernden und nachfragenden Dienst zusammen.
Die zentralen Einkaufsdienste sind für bestimmte Produktgruppen und Dienstleistungen im gesamten Staat verantwortlich.
Verwaltungseinheiten können Produkte und Dienstleistungen erwerben, soweit diese nicht von den zentralen Einkaufsdiensten verwaltet werden.
Die Hauptziele, die zu erreichen sind, lauten
d) Lieferanten bevorzugen, die auf nachhaltige Entwicklung ausgerichtet sind.
[5] Der Einkaufs-, Logistik- und Druckdienst legt in einer Richtlinie die praktischen Modalitäten für die Einkäufe durch die zentralen Einkaufsstellen sowie die Investitionseinkäufe fest, insbesondere die Schwellenwerte, die die Zuständigkeit der genannten Dienstleistungen bestimmen, und die Regeln, die für den Abschluss von Verträgen gelten.
i) aufgehoben
[6] Eine Intranet-„Einkäufe“-Seite wird vom Einkaufs-, Logistik- und Druckservice aktualisiert.
SAP ist das zentrale Verwaltungswerkzeug.
Die Staatskanzlei ist mit der Ausführung dieses Erlasses beauftragt.
1. Diese Verfügung tritt sofort in Kraft.
2. Sie wird im Amtsblatt veröffentlicht und im Neuenburger Gesetzessammlung aufgenommen.