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1 Staat - Volk - Behörden - 15 Behörden - 152 Regierungsrat und kantonale Verwaltung

2 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Neuenburg
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Gesetzestext (2 Artikel)

1 Staat - Volk - Behörden - 15 Behörden - 152 Regierungsrat und kantonale Verwaltung

Das Departement für Sicherheit, Digitalisierung und Kultur ist die untere Aufsichtsbehörde über die Betreibungs- und Konkursämter.

1 Staat - Volk - Behörden - 15 Behörden - 152 Regierungsrat und kantonale Verwaltung

1. Diese Verordnung tritt am 1. August 2013 in Kraft.

2. Sie wird im Amtsblatt veröffentlicht und in das Sammelwerk der Neuenburger Gesetzgebung aufgenommen.

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