150.30
CPDT-JUNE
CH-NE
Art. 80 Interkantonales Übereinkommen über den Datenschutz und die Transparenz in den Kantonen Jura und Neuenburg (CPDT-JUNE), vom 8. und 9. Mai 2012
1 Staat - Volk - Behörden - 15 Behörden - 150 Allgemeine Bestimmungen - KAPITEL IV Transparenz - ABSCHNITT 4: Klassifizierung und Archivierung
Art. 80 Interkantonales Übereinkommen über den Datenschutz und die Transparenz in den Kantonen Jura und Neuenburg (CPDT-JUNE), vom 8. und 9. Mai 2012
1. Die Entitäten stellen sicher, dass die Klassifizierung der amtlichen Dokumente ihren Zugang erleichtert.
2. Jedes archivierte amtliche Dokument bleibt zugänglich, wenn der Antragsteller vor der Archivierung gemäß den in dieser Konvention verankerten Grundsätzen darauf hätte zugreifen können.
3. Im Übrigen bleiben die kantonalen Bestimmungen über den Zugang zu den Archiven vorbehalten.
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1 Staat - Volk - Behörden - 15 Behörden - 150 Allgemeine Bestimmungen - ERSTES KAPITEL Allgemeines
Art. 81 Interkantonales Übereinkommen über den Datenschutz und die Transparenz in den Kantonen Jura und Neuenburg (CPDT-JUNE), vom 8. und 9. Mai 2012 →