150.30
CPDT-JUNE
CH-NE
Art. 37 Interkantonale Vereinbarung über den Datenschutz und die Transparenz in den Kantonen Jura und Neuenburg (CPDT-JUNE), vom 8. und 9. Mai 2012 - Ablehnung eines Antrags
1 Staat - Volk - Behörden - 15 Behörden - 150 Allgemeine Bestimmungen - KAPITEL III Datenschutz - ABSCHNITT 6: Rechte der betroffenen Person
Art. 37 Interkantonale Vereinbarung über den Datenschutz und die Transparenz in den Kantonen Jura und Neuenburg (CPDT-JUNE), vom 8. und 9. Mai 2012 - Ablehnung eines Antrags — Ablehnung eines Antrags
[36] Wenn der Verantwortliche für die Verarbeitung beabsichtigt, einem Antrag gemäß den Artikeln 31 bis 36 nicht stattzugeben, informiert er die betroffene Person schriftlich mit einer kurzen Begründung und weist auf die Möglichkeit hin, den Datenschutzbeauftragten zur Schlichtung anzurufen.
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1 Staat - Volk - Behörden - 15 Behörden - 150 Allgemeine Bestimmungen - ERSTES KAPITEL Allgemeines
Art. 38 Interkantonale Vereinbarung über den Datenschutz und die Transparenz in den Kantonen Jura und Neuenburg (CPDT-JUNE) vom 8. und 9. Mai 2012 →