150.30
CPDT-JUNE
CH-NE
Art. 32 Interkantonale Vereinbarung über den Datenschutz und die Transparenz in den Kantonen Jura und Neuenburg (CPDT-JUNE) vom 8. und 9. Mai 2012
1 Staat - Volk - Behörden - 15 Behörden - 150 Allgemeine Bestimmungen - KAPITEL III Datenschutz - ABSCHNITT 6: Rechte der betroffenen Person
Art. 32 Interkantonale Vereinbarung über den Datenschutz und die Transparenz in den Kantonen Jura und Neuenburg (CPDT-JUNE) vom 8. und 9. Mai 2012
[31] 1 Vorbehaltlich entgegenstehender besonderer Bestimmungen umfasst der Zugang zu den Daten die Einsichtnahme vor Ort und die schriftliche Erlangung der Daten.
2. Der Verantwortliche für die Datenverarbeitung kann die Daten auch mündlich mitteilen, wenn die betroffene Person damit einverstanden ist.
← Art. 31 Interkantonale Vereinbarung über den Datenschutz und die Transparenz in den Kantonen Jura und Neuenburg (CPDT-JUNE) vom 8. und 9. Mai 2012
1 Staat - Volk - Behörden - 15 Behörden - 150 Allgemeine Bestimmungen - ERSTES KAPITEL Allgemeines
Art. 33 Interkantonale Vereinbarung über den Datenschutz und die Transparenz in den Kantonen Jura und Neuenburg (CPDT-JUNE) vom 8. und 9. Mai 2012 →