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150.30 CPDT-JUNE CH-NE

Art. 25 Interkantonales Abkommen über den Datenschutz und die Transparenz in den Kantonen Jura und Neuenburg (CPDT-JUNE) vom 8. und 9. Mai 2012 - Bedingungen

1 Staat - Volk - Behörden - 15 Behörden - 150 Allgemeine Bestimmungen - KAPITEL III Datenschutz - ABSCHNITT 5: Mitteilung
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Art. 25 Interkantonales Abkommen über den Datenschutz und die Transparenz in den Kantonen Jura und Neuenburg (CPDT-JUNE) vom 8. und 9. Mai 2012 - Bedingungen — Bedingungen

[27] 1 Die Entitäten sind berechtigt, von sich aus oder auf Anfrage Daten zu übermitteln, wenn

a) eine gesetzliche Grundlage dies erlaubt oder die Übermittlung zur Erfüllung einer gesetzlichen Aufgabe notwendig ist; bei sensiblen Daten oder Profiling muss die Ermächtigung oder Aufgabe auf einem formellen Gesetz basieren;

b) die betroffene Person im konkreten Fall eingewilligt hat oder ihre Daten der Allgemeinheit zugänglich gemacht hat und nicht formell der Übermittlung im Sinne von Artikel 36 widersprochen hat;

b bis) die betroffene Person nicht in der Lage ist, ihre Einwilligung zu erteilen, die Übermittlung der Daten in ihrem Interesse liegt und ihre Einwilligung nach den Regeln von Treu und Glauben vermutet werden kann;

c) der Empfänger glaubhaft macht, dass die betroffene Person ihr Einverständnis nur verweigert oder der Übermittlung nur widerspricht, um ihn daran zu hindern, rechtliche Ansprüche geltend zu machen oder andere berechtigte Interessen zu verfolgen; die betroffene Person wird vorab gemäß Artikel 30 eingeladen, sich zu äußern;

d) die Daten in einem amtlichen Dokument enthalten sind, zu dem gemäß Kapitel IV Zugang verlangt wird, und die Übermittlung durch ein überwiegendes öffentliches Interesse gerechtfertigt ist.

2. Die Entitäten sind berechtigt, auf Anfrage den Namen, Vornamen, die Adresse, den Zivilstand, den Beruf, das Geschlecht, die Staatsangehörigkeit sowie die Herkunft und das Ziel einer Person mitzuteilen, auch wenn die Bedingungen von Absatz 1 nicht erfüllt sind, sofern dies im Interesse der betroffenen Person liegt oder der Empfänger ein schutzwürdiges Interesse nachweist.

3. Aufgehoben.

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