Legislator · Kanton Neuenburg · Gesetzessammlung
Gerichtsentscheide Legislation In Legislator analysieren
132.04 CH-NE

Art. 4 Gesetz über die Integration und den multikulturellen Zusammenhalt, vom 26. August 1996

1 Staat - Volk - Behörden - 13 Bürgerrecht - Niederlassung - Aufenthalt - 132 Niederlassung und Aufenthalt
Originalquelle öffnen ↗ Full Act (11 provisions) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 4 Gesetz über die Integration und den multikulturellen Zusammenhalt, vom 26. August 1996

[5] Eine Gemeinschaft für die Integration und multikulturelle Kohäsion (im Folgenden: die Gemeinschaft), ein(e) Ausländerbeauftragte(r) (im Folgenden: der Beauftragte) und der Dienst für multikulturelle Kohäsion (im Folgenden: der Dienst) sind mit den in den Artikeln 5 bis 7 aufgeführten Aufgaben betraut.

← Art. 3 Gesetz über die Integration und multikulturelle Kohäsion vom 26. August 1996 1 Staat - Volk - Behörden - 13 Bürgerrecht - Niederlassung - Aufenthalt - 132 Niederlassung und Aufenthalt Art. 5 Gesetz über die Integration und den multikulturellen Zusammenhalt, vom 26. August 1996 →

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →