Legislator · Kanton Neuenburg — Gesetzessammlung
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104.1 CH-NE

Beschluss betreffend die Annahme des Verlaufs der Kantonsgrenze im Neuenburgersee, vom 22. Februar 1995

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Statutory Text (2 Provisions)

1 Staat - Volk - Behörden - 10 Verfassung und andere grundlegende Akte

[1] Der Verlauf der Kantonsgrenze im Neuenburgersee, wie er im Plan im Maßstab 1:50.000 dargestellt ist, der im August 1983 in Lausanne erstellt wurde, wird genehmigt. Der genannte Plan liegt beim Amt für Katasterwesen und Geomatik auf.

1 Staat - Volk - Behörden - 10 Verfassung und andere grundlegende Akte

1. Diese Verordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

2. Sie wird im Amtsblatt veröffentlicht und in die Sammlung der Neuenburger Gesetzgebung aufgenommen.

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