104.0
CH-NE
1 Staat - Volk - Behörden - 10 Verfassung und andere grundlegende Akte
3 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Neuenburg
Gesetzestext (3 Artikel)
1 Staat - Volk - Behörden - 10 Verfassung und andere grundlegende Akte
Art. premier Dekret über die Annahme der Änderung der Kantonsgrenze zwischen den Kantonen Neuenburg und Bern im Bett der Zihl, zwischen den Neuenburgersee und Bielersee, und in La Cibourg, Gemeinde La Chaux-de-Fonds, vom 27. März 1995
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Der Kanton Neuenburg tritt dem Kanton Bern ein Gebiet von 26.300 m² im Zihlkanal ab, damit die Kantonsgrenze in dem Abschnitt, in dem sie bereits mit der neuen Achse des Zihlkanals infolge der zweiten Juragewässerkorrektion übereinstimmt, angeglichen wird.
1 Staat - Volk - Behörden - 10 Verfassung und andere grundlegende Akte
Art. 2 Dekret zur Annahme der Änderung der Kantonsgrenze zwischen den Kantonen Neuenburg und Bern im Bett der Zihl, zwischen den Neuenburger- und Bielersee, sowie in La Cibourg, Gemeinde La Chaux-de-Fonds, vom 27. März 1995
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Der Kanton Neuenburg überträgt 60 m² am Standort La Cibourg, Gemeinde La Chaux-de-Fonds, an das Gebiet des Kantons Bern, damit die Kantonsgrenze mit der westlichen Eigentumsgrenze der korrigierten Kantonsstraße zusammenfällt.
1 Staat - Volk - Behörden - 10 Verfassung und andere grundlegende Akte
Art. 3 Gesetz zur Annahme der Änderung der Kantonsgrenze zwischen den Kantonen Neuenburg und Bern im Bett der Zihl, zwischen den Seen von Neuenburg und Biel, und in La Cibourg, Gemeinde La Chaux-de-Fonds, vom 27. März 1995
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1. Dieser Erlass unterliegt dem fakultativen Referendum.
2. Der Staatsrat sorgt nötigenfalls für seine Verkündung und Ausführung.
Erlass verkündet durch den Staatsrat am 22. Mai 1995.
Das Inkrafttreten erfolgt mit sofortiger Wirkung.