263
GOKG
CH-LU
§ 17 Geschäftsordnung für das Kantonsgericht des Kantons Luzern (GOKG) - Vierte Abteilung
Rechtspflege
§ 17 GOKG · Vierte Abteilung
1. Die vierte Abteilung erledigt Verwaltungsgerichtsbeschwerden und verwaltungsrechtliche Klagen, die nicht den anderen Abteilungen zugewiesen sind.