Legislator · Kanton Luzern · Gesetzessammlung
Gerichtsentscheide Legislation In Legislator analysieren
263 GOKG CH-LU

§ 17 Geschäftsordnung für das Kantonsgericht des Kantons Luzern (GOKG) - Vierte Abteilung

Rechtspflege
Originalquelle öffnen ↗ Full Act (35 provisions) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 17 GOKG · Vierte Abteilung

1. Die vierte Abteilung erledigt Verwaltungsgerichtsbeschwerden und verwaltungsrechtliche Klagen, die nicht den anderen Abteilungen zugewiesen sind.

← § 16 GOKG Geschäftsordnung für das Kantonsgericht des Kantons Luzern (GOKG) - Präsident oder Präsidentin des Kantonsgerichtes § 18 GOKG →

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →