Legislator Swiss Legal AI Agent Kanton Luzern · Gesetzessammlung
Gerichtsentscheide Legislation In Legislator analysieren
210 CH-LU

§ 3 Verordnung über das Verfahren in Erbschaftsfällen - Sicherstellung von Vermögenswerten

Sicherungsmassnahmen
Originalquelle öffnen ↗ Full Act (15 provisions) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 3 Verordnung über das Verfahren in Erbschaftsfällen · Sicherstellung von Vermögenswerten

1. Die Teilungsbehörde kann Vermögenswerte wie Wertpapiere, Geld und weitere Gegenstände durch Siegelung oder andere geeignete Massnahmen sicherstellen. Sie protokolliert die Sicherstellung und listet die Objekte einzeln auf.

2. Die sichergestellten Vermögenswerte sind sicher zu verwahren.

← § 2 Verordnung über das Verfahren in Erbschaftsfällen Erbschaftskontrolle und Protokoll § 4 Verordnung über das Verfahren in Erbschaftsfällen →

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Court Decisions Applying This Provision (2)

LU_KG_001_11-10-153_2011-08-19 · lu (Art. 3 Abs. 2, 738 Abs. 1 und 2 und 971 Abs. 1 ZGB.)
Landowner Easement Dispute Over Discrepancy Between Registered Plan and Actual Boundary Use
Rechtsgebiet: | Zivilrecht | | Entscheiddatum: | 19.08.2011 | | Fallnummer: | 11 10 153 | | LGVE: | 2011 I Nr. 3 | | Leitsatz: | Art. 3 Abs. 2, 738 Abs. 1 und 2 und 971 Abs. 1 ZGB. Inhalt einer Fahrwegdienstbarkeit und guter Glaube des Dritteigentümers. | | Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig.
LU_KG_999_V-09-56_2010-11-24 · lu (Art. 3 SchlT/ZGB.)
Appeal Dismissed Due to Expired Rights of First Refusal/Contractual Purchase Claim Against Farm Sale Approval
he Bodenrechts (E. 1d). Frage der Befristung eines (altrechtlichen) obligatorischen Kaufsrechts gemäss Art. 216a OR im Lichte von Art. 3 SchlT/ZGB. | | Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. | | Entscheid: | Sachverhalt: Mit öffentlich beurkundetem Vertrag vom 6