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KBüG
CH-LU
§ 13 Kantonales Bürgerrechtsgesetz (KBüG) - Individuelle Einbürgerung von minderjährigen Kindern und Personen unter umfassender Beistandschaft
Erwerb und Verlust des Gemeinde- und des Kantonsbürgerrechts durch behördlichen Beschluss - Erwerb durch behördlichen Beschluss - Gemeindebürgerrecht
§ 13 KBüG — Individuelle Einbürgerung von minderjährigen Kindern und Personen unter umfassender Beistandschaft
1. Minderjährige Kinder und Personen unter umfassender Beistandschaft können selbständig eingebürgert werden.
2. Ihr gesetzlicher Vertreter oder ihre gesetzliche Vertreterin vertritt sie im Einbürgerungsverfahren.