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KV
CH-LU
§ 26 Verfassung des Kantons Luzern (KV) - Parteien
Politische Rechte und Bürgerrecht - Politische Rechte - Mitwirkung
§ 26 KV — Parteien
1. Die politischen Parteien wirken bei der Meinungs- und Willensbildung mit.
2. Kanton und Gemeinden können sie in dieser Aufgabe unterstützen.