1. État, peuple, Behörden » 17. Behörden » 172. Regierung, Verwaltung und beratende Ausschüsse (EUV)
Table of Provisions (13)
Statutory Text (13 Provisions)
Diese Verordnung hat den Zweck, die dem Einheitsschalter übertragenen Aufgaben zu definieren und die Liste der Verwaltungseinheiten zu ergänzen, die diesem Aufgaben übertragen.
Die in dieser Verordnung verwendeten Begriffe zur Bezeichnung von Personen gelten gleichermaßen für Frauen und Männer.
Der Einheitsdienst übt die Aufgaben aus, die den folgenden Verwaltungseinheiten obliegen
a) die Bezirkssteuer- und Verwaltungsämter;
b) das Betreibungs- und Konkursamt;
c) der Dienst für öffentliche Gesundheit.
**Aufgabenzuweisung des Personals des Einheitsfensters**
Das Personal des Einheitsfensters hat die Aufgabe, die Bürger zu beraten und zu unterstützen, insbesondere indem es ihnen Dienstleistungen bereitstellt und Hilfe bei der Nutzung des gesicherten virtuellen Fensters bietet. Gegebenenfalls weist es sie an die zuständige Verwaltungseinheit weiter.
Es vereinbart Termine im Namen der Verwaltungseinheiten, die dies wünschen.
Die Verwaltungseinheiten können die Bürger in den Räumlichkeiten des Einheitsfensters empfangen. Das Personal des Einheitsfensters organisiert die Modalitäten der Bereitstellung der Räumlichkeiten.
Parastaatliche Einheiten können die Bürger in den Räumlichkeiten des Einheitsfensters empfangen. Die Modalitäten dieser Raumbereitstellung werden in einer Vereinbarung geregelt.
Das Personal des Einheitsfensters unterstützt die Implementierung und Nutzung der digitalen Projekte der Bundes- und Kantonsverwaltungen bei den Bürgern.
Es erstellt Statistiken über die Nutzung des Einheitsfensters.
Das Einzelkontaktzentrum übt folgende Aufgaben der Kassen- und Bezirksverwaltungen aus
a) Erteilung von Spielgenehmigungen im Sinne von Artikel 3 des Gesetzes vom 26. Oktober 1978 über das Glücksspiel;
b) Erteilung von Bewilligungen für Geldspiele im Sinne von Artikel 15 des Gesetzes vom 28. Oktober 2020 zur Einführung des Bundesgesetzes über Geldspiele;
c) Übermittlung von Entscheidungen im Bereich Geldspiele an die interkantonale Behörde im Sinne von Artikel 6 der Ausführungsverordnung vom 16. Februar 2021 des Gesetzes zur Einführung des Bundesgesetzes über Geldspiele;
d) Erteilung von Genehmigungen für gelegentliche öffentliche Einrichtungen im Sinne von Artikel 39, Absatz 2, des Gesetzes vom 18. März 1998 über das Gastgewerbe, die Restauration und den Handel mit alkoholischen Getränken (Gaststättengesetz);
e) Erteilung von Bewilligungen für Tanzveranstaltungen im Sinne von Artikel 50, Absatz 2, des Gaststättengesetzes;
f) Entgegennahme von Informationen über die Überschreitung der gesetzlichen Öffnungszeiten im Sinne von Artikel 66 des Gaststättengesetzes;
g) Hinterlegung der Miete gemäß Kapitel II der Verordnung vom 24. Juni 2015 über die Schlichtungskommissionen in Mietsachen und die Hinterlegung der Miete;
h) Administrative Verwaltung des Rechtsinformationsdienstes.
Die Aufgaben, die durch die Gesetzgebung den Kassen- und Bezirksverwaltungen zugewiesen werden und die nicht vom Einzelkontaktzentrum für den Bezirk Moutier ausgeübt werden, werden von der Kassen- und Bezirksverwaltung von Delémont wahrgenommen.
Der Einheitsschalter nimmt die folgenden Aufgaben wahr, die dem Konkurs- und Betreibungsamt obliegen
a) Eintreibung von Betreibungen;
b) Ausstellung von Auszügen aus dem Betreibungsregister.
Der One-Stop-Shop übernimmt die folgenden Aufgaben im Zusammenhang mit dem Öffentlichen Gesundheitsdienst
a) Hilfe bei der Erlangung eines Identifikationsmittels, das den Anforderungen für die Erstellung einer elektronischen Patientenakte entspricht;
b) Erstellung einer elektronischen Patientenakte.
Das Personal der Einzelfensterstelle kann Gebühren als Gegenleistung für die erbrachten Dienstleistungen erheben.
Die Gebühren werden gemäß der Gebührenordnung erhoben.
Sie werden an die Verwaltungseinheit ausgezahlt, für die die Dienstleistung erbracht wird.
Die Verwaltungseinheiten, die Aufgaben an das zentrale Anlaufstelle übertragen, schulen das Personal des zentralen Anlaufstelle in ihren internen Prozessen sowie in ihrer Software, sofern dies für die Ausübung der betreffenden Aufgaben erforderlich ist.
Die Kosten für Schulungen, die von Dritten oder von einer Verwaltungseinheit im Zusammenhang mit der Ausübung einer von dieser letzteren an das zentrale Anlaufstelle übertragenen Aufgabe durchgeführt werden, werden von der betreffenden Einheit übernommen.
Die notwendigen Kosten für die Beschaffung und Wartung der materiellen Mittel, um dem zentralen Anlaufstelle die Erfüllung einer von einer Verwaltungseinheit übertragenen Aufgabe zu ermöglichen, trägt diese Einheit.
Das Personal der einheitlichen Anlaufstelle hilft den Bürgern dabei, ein elektronisches Identifikationsmittel zu erhalten, um Zugang zum sicheren virtuellen Schalter im Sinne von Artikel 3 der Verordnung vom 24. April 2012 über den sicheren virtuellen Schalter zu erlangen.
Das Personal der einheitlichen Anlaufstelle kann die in Artikel 11, Absatz 2, der Verordnung über den sicheren virtuellen Schalter vorgesehene Überprüfung durchführen.
Der einheitliche Schalter kann der Gemeindeverwaltung Moutier kostenlos einen Arbeitsplatz für ihre kommunale AHV-Agentur auf der Grundlage einer Vereinbarung zur Verfügung stellen.
Diese Vereinbarung regelt die administrativen, finanziellen und rechtlichen Modalitäten der Bereitstellung.
Der Kanzler ist befugt, diese Vereinbarung zu unterzeichnen.
Das Personal des Einheitsschalters nimmt die von den Bürgern am Einheitsschalter abgegebenen Dokumente entgegen, die für die verschiedenen staatlichen Verwaltungseinheiten bestimmt sind, denen Aufgaben zugewiesen sind.
Es leitet diese Dokumente an die Verwaltungseinheiten weiter, gemäß den von den betreffenden Einheiten festgelegten Modalitäten.
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.