Beschluss über den Beitritt der Republik und des Kantons Jura zur Übereinkunft über die Interparlamentarische Konferenz der Nordwestschweiz
Table of Provisions (12)
Statutory Text (12 Provisions)
Die Republik und der Kanton Jura tritt dem Übereinkommen vom 14. Juni 2022 über die Interparlamentarische Konferenz der Nordwestschweiz bei.
Die Interparlamentarische Konferenz der Nordwestschweiz (IKNW) hat das Ziel, den Austausch von Informationen zwischen den kantonalen Parlamenten der Nordwestschweiz zu fördern und regionale Fragen zu verfolgen und zu diskutieren. Zu diesem Zweck werden thematische Treffen organisiert.
Sie kann sich öffentlich zu aktuellen Themen äußern und Erklärungen abgeben, insbesondere an die kantonalen Parlamente der Nordwestschweiz, die kantonalen Regierungen der Nordwestschweiz und die Konferenz der Regierungen der Nordwestschweiz (KGNW).
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
Die CINO setzt sich aus den Präsidentinnen oder Präsidenten, den ersten Vizepräsidentinnen oder Vizepräsidenten sowie drei ständigen Mitgliedern der sechs kantonalen Parlamente zusammen.
Die ständigen Mitglieder werden von den verschiedenen kantonalen Parlamenten gewählt.
Die ständigen Mitglieder der CINO bilden den Arbeitsausschuss.
Der Arbeitsausschuss bereitet insbesondere die Jahrestagung und die Erklärungen vor.
Die Präsidentinnen oder Präsidenten der CINO wechseln alle zwei Jahre, am 1. Januar, nach folgender Reihenfolge: Solothurn, Basel-Landschaft, Aargau, Basel-Stadt, Jura, Bern.
Die Präsidentin oder der Präsident der CINO leitet auch den Arbeitsausschuss. Die CINO führt deren Wahl durch.
Die CINO tritt grundsätzlich jedes Jahr am letzten Freitag im Oktober zusammen. Die Sitzung steht allen Mitgliedern der angeschlossenen kantonalen Parlamente offen.
Der Arbeitsausschuss legt die Erklärungen der CINO zur Entscheidung vor.
Die CINO beschließt die Erklärungen mit einer Zweidrittelmehrheit, wobei zu beachten ist, dass pro Kanton mindestens zwei Stimmen erforderlich sind.
Der Staatskanzlei des Kantons Basel-Landschaft, die auch für das Sekretariat der CGNO verantwortlich ist, obliegt ebenfalls das Sekretariat der CINO.
Das Sekretariat muss den freien Informationsaustausch zwischen der CINO, anderen interparlamentarischen Organisationen, insbesondere der Interkantonalen Gesetzgebungskonferenz (CLI), und der CGNO gewährleisten.
Die teilnehmenden Kantone zahlen dem Kanton Basel-Landschaft jährlich einen Pauschalbetrag für die Kosten des Sekretariats der CINO und der CGNO.
Die CGNO legt jedes Mal den Betrag fest, der für alle Kantone gleich ist.
Die Interventionen und Wortmeldungen bei den Sitzungen werden simultan übersetzt. Die Einladungen zu den Sitzungen und die Erklärungen werden in beiden Sprachen verfasst; andere Dokumente mit offiziellem Charakter können ebenfalls übersetzt werden.
Die CINO erstattet dem veranstaltenden Kanton die Kosten für die Simultanübersetzungen bis zur Höhe des Jahresbeitrags eines Mitgliedskantons zurück.
Das Sekretariat korrespondiert in deutscher Sprache.
Frankophone Mitglieder der Konferenz können sich auf Französisch ausdrücken.
Diese Übereinkunft tritt am Tag nach dem Inkrafttreten aller Genehmigungsverordnungen der beteiligten kantonalen Parlamente in Kraft.
Sie ersetzt die Übereinkunft vom 5. März 2021.