170.812
CH-JU
Art. eins Erlass zur Einrichtung eines ständigen Ausschusses für Kommunikation und Koordination der Internetseite
1. État, peuple, 17. Behörden » 170. Allgemeine Bestimmungen
Art. premier Erlass zur Einrichtung eines ständigen Ausschusses für Kommunikation und Koordination der Internetseite
Es wird eine ständige Kommission eingerichtet, die mit der Koordination der Kommunikation und der Informationen der Dienste und Ämter der Republik und des Kantons Jura sowie mit der rationalen Verwaltung der Website www.jura.ch beauftragt ist.