Legislator · Kanton Jura — Gesetzessammlung
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132.112 CH-JU

1. État, peuple, Behörden » 13. Bevölkerung und Gebiet » 132. Kantonsgebiet

6 Articles / Provisions · Kanton Jura — Gesetzessammlung
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Table of Provisions (6)

Statutory Text (6 Provisions)

1. État, peuple, Behörden » 13. Bevölkerung und Gebiet » 132. Kantonsgebiet

Dieses Gesetz legt die Modalitäten für die Aufnahme der Gemeinde Vellerat in die Republik und den Kanton Jura fest.

1. État, peuple, Behörden » 13. Bevölkerung und Gebiet » 132. Kantonsgebiet

1 Der Übergang der Gemeinde Vellerat vom Kanton Bern zum Kanton Jura hängt vom Ergebnis der Volksbefragungen ab, die gemäß dem bernischen und dem eidgenössischen Recht organisiert werden.

2 Dieses Gesetz entfaltet seine Wirkung, sobald eine Mehrheit des Wahlkörpers von Vellerat für den Übertritt der Gemeinde zum Kanton Jura gestimmt hat.

1. État, peuple, Autoritäten » 13. Bevölkerung und Territorium » 132. Kantonales Territorium

1 Die Modalitäten der Aufnahme der Gemeinde Vellerat sind Gegenstand von Verhandlungen, die mit den Berner Behörden geführt werden.

2 Die Verhandlungen betreffen die verwaltungstechnische und gerichtliche Übertragung sowie die Aufteilung der Vermögenswerte.

1. État, peuple, Autoritäten » 13. Bevölkerung und Territorium » 132. Kantonales Territorium

Der Regierung obliegt es

a) mit den Berner Behörden zu verhandeln;

b) die erforderlichen Vereinbarungen im Namen des Staates und seiner Einrichtungen abzuschließen und zu unterzeichnen;

c) den Zeitpunkt der Eingliederung der Gemeinde Vellerat durch Erlass festzustellen;

d) die notwendigen gesetzlichen Anpassungen vorzunehmen, vorbehaltlich der Zuständigkeiten des Parlaments;

e) alle weiteren Maßnahmen zu ergreifen, die zur Eingliederung der Gemeinde Vellerat als unerlässlich erachtet werden;

f) dem Parlament einen Abschlussbericht über alle Modalitäten der Eingliederung der Gemeinde Vellerat vorzulegen.

1. État, peuple, Behörden » 13. Bevölkerung und Gebiet » 132. Kantonsgebiet

Dieses Gesetz unterliegt dem obligatorischen Referendum.

1. État, peuple, Behörden » 13. Bevölkerung und Territorium » 132. Kantonales Territorium

Die Regierung legt das Inkrafttreten dieses Gesetzes fest.

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