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Table of Provisions (14)
Statutory Text (14 Provisions)
Der vorliegende Vertrag regelt die Auswirkungen der Übertragung der Gemeinde Moutier (nachstehend: "die Gemeinde Moutier") in die Republik und den Kanton Jura (nachstehend: "der Kanton Jura") im Bereich des Rettungswesens. Er regelt insbesondere die Leistungen der Sanitätsnotrufzentrale (nachstehend: "die CASU 144"), die Leistungen des mobilen Notarzt- und Reanimationsdienstes (nachstehend: "der SMUR") und die Leistungen des Rettungsdienstes, der die Stadt Moutier bedient (nachstehend: "der Rettungsdienst").
Erster Paragraph: Unter "Ersthelfer" versteht man den "First Responder", den "First Responder plus" sowie den "Rapid Responder" im Sinne der Terminologie der Interverband für Rettungswesen (nachfolgend: "IVR").
Zweiter Paragraph: Unter Rettungsdienst versteht man jede professionelle Organisation oder Institution, die im Bereich der Rettung und der Notfallmedizin tätig ist und deren Verwaltung und Alarmierung durch eine CASU 144 im Sinne der Terminologie des IVR erfolgt.
Dritter Paragraph: Als Rettungsdienstleistungen gelten die Einsätze der Typen P1 und P2 im Sinne der Terminologie des IVR.
Der Kanton Bern schließt einen Leistungsvertrag mit der ARB SA im Bereich des Rettungsdienstes der Region Biel (nachfolgend: "die CASU 144 Biel") für den Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2027 ab.
Der Leistungsvertrag enthält folgende Klauseln
a) Die CASU 144 Biel ist zuständig für die Bearbeitung dringender gesundheitlicher Notrufe, die vom Gebiet der Gemeinde Moutier ausgehen;
b) sie erteilt den Rettungsdiensten, die für das Gebiet der Gemeinde Moutier zuständig sind, den Auftrag zum Einsatz und kann die auf dem Gebiet der Gemeinde Moutier aktiven First Responder einsetzen;
c) sie arbeitet mit dem Freiburger Spital (nachfolgend: "die CASU 144 Freiburg-Jura") zusammen, insbesondere für den Einsatz des SMUR;
d) im Falle eines großen gesundheitlichen Ereignisses auf dem Gebiet von Moutier ist die CASU 144 Freiburg-Jura für die Koordination des Einsatzes zuständig, insbesondere für die Eröffnung des Falls im Informations- und Einsatzsystem (nachfolgend: "das SII").
Der Kanton Jura zahlt eine jährliche Beiträge von 52'380 Franken an den Kanton Bern als Beteiligung an dem in Absatz 1 genannten Leistungsvertrag.
Der Kanton Jura schließt einen Leistungsvereinbarungsvertrag mit der CASU 144 Fribourg-Jura, der die folgenden Klauseln vorsieht
a) Die CASU 144 Fribourg-Jura und die CASU 144 Biel arbeiten zusammen, insbesondere beim Einsatz des SMUR;
b) Im Falle eines größeren gesundheitlichen Ereignisses auf dem Gebiet von Moutier ist die CASU 144 Fribourg-Jura zuständig für die Koordination des Einsatzes, insbesondere die Eröffnung des Falls im SII und die Anwendung des jurassischen kantonalen Katastrophenplans.
Das Gesundheitsamt des Kantons Bern ist zuständig für die Überwachung der CASU 144 Biel.
Es stellt auf Anfrage alle erforderlichen Informationen dem Gesundheitsdienst des Kantons Jura zur Verfügung.
Die Kantone Bern und Jura koordinieren sich bei der Ausarbeitung des Leistungsvertrags mit den CASU 144 Biel und CASU 144 Freiburg-Jura.
Der Kanton Jura schließt einen Leistungsvertrag mit dem Spital Jura ab. Dieser sieht insbesondere vor, dass der SMUR mit der CASU 144 Freiburg-Jura, der CASU 144 Biel und dem für das Gebiet der Gemeinde Moutier zuständigen Rettungsdienst zusammenarbeitet.
Jeder Kanton schließt separat einen Leistungsvereinbarungsvertrag mit der Aktiengesellschaft ab, mit der der Kanton Bern durch einen Leistungsvereinbarungsvertrag für die Rettung in Moutier für das Jahr 2025 verbunden ist. Dieser Vertrag wird für eine Dauer von zwei Jahren ab dem 1. Januar 2026 geschlossen.
Die Kantone Bern und Jura arbeiten zusammen und koordinieren sich bei der Ausarbeitung der im Absatz 1 vorgesehenen Leistungsvereinbarungsverträge.
Jeder Kanton beteiligt sich an der Finanzierung der Leistungen des Rettungsdienstes, die von der Gemeinde Moutier ausgehen, nach folgenden Modalitäten
a) Der Kanton Jura erkennt den Betrag der normativen Betriebskosten eines Rettungswagenteams an, wie er durch die bernische Gesetzgebung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Vereinbarung vorgesehen ist, nämlich 1'759'301 Franken. Dieser Betrag ist für die Dauer dieser Vereinbarung fest;
b) Der Kanton Jura übernimmt 38 % des Betrags der normativen Betriebskosten. Der Kanton Bern übernimmt 62 % des Betrags der normativen Betriebskosten;
c) Eine Erweiterung des Einsatzgebietes, wie in der Anlage vorgesehen, ist im Einvernehmen zwischen den Kantonen möglich. In diesem Fall wird der Verteilungsschlüssel des Betrags der normativen Betriebskosten entsprechend angepasst.
Jeder Kanton sieht in seinem Leistungsvertrag mit dem Rettungsdienst folgende Klauseln vor
a) Der im Kanton Jura geltende Tarif findet Anwendung auf Einsätze, die auf dem Gebiet der Gemeinde Moutier durchgeführt werden;
b) Die Einnahmen aus den Einsätzen gemäß Buchstabe a werden vom normativen Kostenanteil abgezogen, der dem Kanton Jura zur Last fällt;
c) Der im Kanton Bern geltende Tarif findet Anwendung im übrigen in der im Anhang vorgesehenen Einsatzzone;
d) Die Einnahmen aus den Einsätzen gemäß Buchstabe c werden vom normativen Kostenanteil abgezogen, der dem Kanton Bern zur Last fällt;
e) Der Rettungsdienst erstellt jährlich eine Abrechnung zuhanden jedes Kantons.
Die jährliche Abrechnung entspricht dem Anteil des normativen Betriebskostenbetrages, der diesem Kanton zur Last fällt, abzüglich der Einnahmen aus Einsätzen auf seinem Gebiet.
Der Rettungsdienst unterliegt der Aufsicht der zuständigen Behörde des Kantons Bern. Im Falle eines eingeleiteten Verfahrens für einen Vorfall, der sich auf dem Gebiet der Gemeinde Moutier ereignet hat, wird die zuständige Behörde des Kantons Jura automatisch informiert und involviert.
Der Kanton Bern verpflichtet sich, dem Kanton Jura so schnell wie möglich alle angeforderten Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Überwachungstätigkeiten notwendig sind.
Die betroffenen Fahrzeuge sind mit dem jurassischen Polycom-Kommunikationssystem ausgestattet.
Patientinnen und Patienten, die von dem Rettungsdienst auf dem Gebiet der Gemeinde Moutier versorgt werden, werden in die nächstgelegene Einrichtung transportiert, die über die passende technische Ausstattung verfügt und auf der Spitalliste des Kantons Jura steht.
Das freie Wahlrecht der Patientin oder des Patienten ist gemäß dem Bundesgesetz vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (KVG) gewährleistet.
Dieses Abkommen tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.