Legislator · Kanton Jura — Gesetzessammlung
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1. État, peuple, Behörden » 10. Verfassung und andere grundlegende Akte

7 Articles / Provisions · Kanton Jura — Gesetzessammlung
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Table of Provisions (7)

Art. premier Erste Ausführungsvereinbarung zwischen dem Kanton Bern und der Republik und dem Kanton Jura betreffend die Übertragung der Gemeinde Moutier in den Kanton Jura bezüglich der Archivübertragung (Ausführungsvereinbarung betreffend die Archivübertragung) Art. 2 Ausführungsvereinbarung zwischen dem Kanton Bern und der Republik und dem Kanton Jura über die Übertragung der Gemeinde Moutier in den Kanton Jura bezüglich der Übertragung von Archiven (Ausführungsvereinbarung über die Übertragung von Archiven) Art. 3 Ausführungsvereinbarung zwischen dem Kanton Bern und der Republik und dem Kanton Jura betreffend die Eingliederung der Gemeinde Moutier in den Kanton Jura in Bezug auf die Übertragung von Archiven (Ausführungsvereinbarung betreffend die Übertragung von Archiven) Art. 4 Ausführungsvereinbarung zwischen dem Kanton Bern und der Republik und Kanton Jura betreffend den Übertritt der Einwohnergemeinde Moutier in den Kanton Jura hinsichtlich der Übertragung von Archiven (Ausführungsvereinbarung betreffend die Archivübertragung) Art. 5 Ausführungsvereinbarung zwischen dem Kanton Bern und der Republik und dem Kanton Jura bezüglich der Übertragung der Gemeinde Moutier in den Kanton Jura betreffend die Übertragung von Archiven (Ausführungsvereinbarung betreffend die Übertragung von Archiven) Art. 6 Ausführungsvereinbarung zwischen dem Kanton Bern und der Republik und dem Kanton Jura betreffend die Übertragung der Gemeinde Moutier in den Kanton Jura in Bezug auf die Übergabe von Archiven (Ausführungsvereinbarung betreffend die Übergabe von Archiven) Art. 7 Ausführungsvereinbarung zwischen dem Kanton Bern und der Republik und Kanton Jura betreffend den Transfer der Gemeinde Moutier in den Kanton Jura bezüglich des Archivenübertrags (Ausführungsvereinbarung bezüglich des Archivenübertrags)

Statutory Text (7 Provisions)

1. État, peuple, Behörden » 10. Verfassung und andere grundlegende Akte

Der vorliegende Vertrag enthält Bestimmungen zur Regelung administrativer und rechtlicher Fragen im Bereich der Archive, die sich aus dem Wechsel der Gemeinde Moutier (nachstehend: "die Gemeinde Moutier") in die Republik und Kanton Jura (nachstehend: "der Kanton Jura") ergeben.

1. État, peuple, Behörden » 10. Verfassung und andere grundlegende Akte

Dieses Abkommen betrifft ausschließlich die Archive, die sich auf die Gemeinde Moutier beziehen.

Es ist nur für vollständige Archivserien anwendbar.

1. État, peuple, Behörden » 10. Verfassung und andere grundlegende Akte

Unter "Archivserie" versteht man ein Ensemble von Dokumenten oder Akten gleicher Art und Funktion.

Das Staatsarchiv des Kantons Bern überträgt an das Jurassische Kantonsarchiv die folgenden Archivserien

a) Neuere Pläne der Gemeinde Moutier: Signaturen AEBE VA A 20-21;

b) Ältere Pläne der Gemeinde Moutier: Signaturen AEBE VA B 65, 125-131;

c) Grundbuch- und Eigentümerregister der Gemeinde Moutier: Signaturen AEBE VA C 700-723, 904-910.

Nach der Übertragung der Archive verpflichtet sich das Jurassische Kantonsarchiv, die Signatur des Staatsarchivs des Kantons Bern unter der Bezeichnung "Alte Signatur" zu erwähnen.

Nach der Übertragung der Archive verpflichtet sich das Staatsarchiv des Kantons Bern, die Verweise auf nicht mehr im Bestand befindliche Archive aus ihren Verzeichnissen zu löschen.

1. État, peuple, Behörden » 10. Verfassung und andere grundlegende Akte

Die Daten des digitalen Inventars, die den physischen Serien gemäß der im Artikel 3, Absatz 2 aufgeführten Liste entsprechen, werden ebenfalls von den Staatsarchiven des Kantons Bern an die jurassischen Kantonsarchive übermittelt.

1. État, peuple, Behörden » 10. Verfassung und andere grundlegende Akte

Die Zusammenarbeit zwischen dem Staatsarchiv Bern und dem Kantonalen Archiv Jura wird nach der in den Artikeln 3 und 4 genannten Übergabe fortgesetzt.

Das Staatsarchiv Bern kann eventuell weitere Übertragungen vornehmen, falls nach Inkrafttreten dieses Abkommens identifizierte Dokumente den in Artikel 2 definierten Anforderungen entsprechen. Gegebenenfalls ist dieses Abkommen anwendbar.

Die jurassischen Behörden können unter den üblichen Bedingungen Einsicht in die Archive der Gemeinde Moutier nehmen, die nach Inkrafttreten dieses Abkommens im Kanton Bern verblieben sind.

1. État, peuple, Behörden » 10. Verfassung und andere grundlegende Akte

Die zuständigen Dienste der beiden Kantone regeln die Einzelheiten des Transfers, insbesondere den Zeitpunkt, zu dem dieser stattfinden wird, sowie die Frage der damit verbundenen Kosten.

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