Legislator · Kanton Graubünden · Gesetzessammlung
Gerichtsentscheide Legislation In Legislator analysieren
217.100 KGBVOCRF CH-GR

Art. 1 Verordnung über das Grundbuch im Kanton Graubünden (KGBV) - Zuständigkeit

Allgemeine Bestimmungen
Originalquelle öffnen ↗ Full Act (32 provisions) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 1 KGBV · Zuständigkeit

1. Aufsichtsstelle ist das Departement für Volkswirtschaft und Soziales.

2. Fachstelle ist das Grundbuchinspektorat und Handelsregister.

Verordnung über das Grundbuch im Kanton Graubünden (KGBV) - Zuständigkeit Art. 2 KGBV →

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →