150.100
GPRRGPDLDPC
CH-GR
Art. 97 Gesetz über die politischen Rechte im Kanton Graubünden (GPR) - Frist
Rechtspflege und Strafbestimmungen
Art. 97 GPR · Frist
1. Die Beschwerden sind innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens jedoch am dritten Tag nach der amtlichen Bekanntgabe der Ergebnisse einer Wahl oder Abstimmung bei folgenden Instanzen einzureichen
a) * bei der Standeskanzlei: Beschwerden gemäss Artikel 95 Absatz 1 und Absatz 3;
b) * beim Obergericht: Beschwerden gemäss Artikel 95 Absatz 2 und Absatz 4.
Court Decisions Applying This Provision (5)
GR_KG_999_V-2017-5_2018-01-16 · gr (Art. 97 Abs. 1 lit. a GPR)
Appeal Dismissed Due to Unauthorized Representative and Procedural Defect
ie Wahlen und Abstimmungen von Art. 60 Abs. 2 VRG oder die dreitägige Frist bei Beschwerden gestützt auf das GPR gemäss Art. 97 Abs. 1 lit. a GPR analog anwendbar ist. Selbst wenn nämlich die kürzest mögliche Beschwerdefrist, mithin die dreitägige Frist gemäss Art.
GR_VG_001_V-2017-5_2018-01-16 · gr (Art. 97 Abs. 1 lit. a GPR)
Cantonal Electoral District Challenge Dismissed on Procedural Grounds and Lack of Jurisdiction
mrecht sowie Wahlen und Abstimmungen von Art. 60 Abs. 2 VRG oder die dreitägige Frist bei Beschwerden gestützt auf das GPR gemäss Art. 97 Abs. 1 lit. a GPR analog anwendbar ist. Selbst wenn nämlich die kürzest mögliche Beschwerdefrist, mithin die dreitägige Frist gemäss Art. 97 GPR, a
GR_VG_006_PVG-2015-2_2015-12-31 · gr (Art. 97 GPR)
Administrative Court Jurisdiction Over Cantonal Constitutional Provisions
rde, als korrekt. Selbst wenn mit den Beschwerdeführern davon ausge- gangen würde, dass die hier massgebliche Beschwerdefrist von Art. 97 GPR eingehalten wäre, könnte somit mangels Kognition des Verwaltungsgerichtes auf die Beschwerde dennoch nicht ein- getreten werden.
GR_KG_999_V-2014-10_2015-12-17 · gr (Art. 97 GPR)
Timeliness of Appeal Regarding Electoral System Challenge
Zum anderen gibt es für Beschwerden wegen Verletzung des Stimm- und Wahlrechts im kantonalen Recht Fristvorgaben. So sieht Art. 97 GPR vor, dass Beschwerden gestützt auf dieses Gesetz an die Regierung, den Grossen Rat oder die zuständige grossrätliche Ko
GR_VG_001_V-2014-10_2015-12-17 · gr (Art. 97 GPR)
Timeliness of Electoral Challenge Regarding Cantonal Council System
Zum anderen gibt es für Beschwerden wegen Verletzung des Stimm- und Wahlrechts im kantonalen Recht Fristvorgaben. So sieht Art. 97 GPR vor, dass Beschwerden gestützt auf dieses Gesetz an die Regierung, den Grossen Rat oder die zuständige grossrätliche Ko