Legislator · Kanton Glarus — Gesetzessammlung
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1.7-3 CH-GL

Maxime

4 Articles / Provisions · Kanton Glarus — Gesetzessammlung
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Statutory Text (4 Provisions)

1. Die Förderung von Gesundheit und Wohlbefinden aller Mitarbeitenden der Gemeinde Glarus Nord gilt als Maxime für Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Gesundheitsförderung.

1. Der Gesundheitsschutz und die Gewährleistung der Arbeitssicherheit unserer Mitarbeitenden sind in der Führungskultur verankert. Unfälle und Gefährdungen der Gesundheit der Mitarbeitenden im beruflichen Bereich sind mit geeigneten Massnahmen zu vermeiden und die Mitarbeitenden im nicht beruflichen Umfeld entsprechend zu sensibilisieren. Der Schutz der persönlichen Integrität und die Förderung dieser Aktivitäten trägt wesentlich zu einem gesunden Betriebsklima und einer Steigerung der betrieblichen und persönlichen Leistung bei.

2. Der Gemeinderat trägt als strategisches Führungsgremium die Verantwortung für Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Gesundheitsförderung aller Mitarbeitenden und unterstützt die Sicherheitsbeauftragten (SiBe) und Bereichssicherheitsbeauftragten (BeSiBe) bei der Umsetzung.

3. Die Mitarbeitenden werden in die Pflicht genommen, ihre Eigen- und Mitverantwortung wahrzunehmen und unterstützen die Durchführung von Massnahmen zur Arbeitssicherheit, zum Gesundheitsschutz und zur Gesundheitsförderung. Sie werden bei Fragen instruiert und bei Bedarf aus- und weitergebildet. Für die stufengerechte Aus- und Weiterbildung ist die Bereichsleitung in Zusammenarbeit mit den BESIBE verantwortlich.

4. Die Mitwirkung der Mitarbeitenden in Belangen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes wird durch die Vorgesetzten gewährleistet. Sie werden in die Festlegung der Massnahmen miteinbezogen. Die Hauptverantwortung für die Umsetzung liegt bei den Bereichsleitenden und wird durch sie wahrgenommen. Der/die SiBe und die BeSiBe tragen die Fachverantwortung für die Umsetzung. Die Verantwortlichen der Gemeinde Glarus Nord nehmen eine Vorbildfunktion als öffentlich-rechtlicher Arbeitgeber in Fragen der Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Gesundheitsförderung wahr.

1. Die Gemeinde stellt die benötigten Ressourcen für sichere und gesunde Arbeitsplätze zur Verfügung. Durch Instruktion und Information werden die Mitarbeitenden für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sensibilisiert, in ihrer Eigenverantwortung gestärkt und eine Sicherheitskultur aufgebaut.

2. Durch den SiBe und BeSiBe unter Berücksichtigung des Mitspracherechtes aller Beteiligten werden qualitative und quantitative Ziele festgelegt, welche laufend überprüft werden.

1. Aufgaben und Kompetenzen der mit der Umsetzung betrauten Personen (SiBe, BeSiBe) werden in Aufgabenbeschrieben geregelt. Der/die SiBe koordiniert im Auftrag des Gemeinderates zusammen mit den BeSiBe die konkreten Aufgaben für die Umsetzung der EKAS-Richtlinie 6508. Die Mitarbeitenden werden über Ziele und Massnahmen der Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Gesundheitsförderung orientiert und miteinbezogen.

2. Bei Neuanschaffungen von Maschinen, Geräten und Einrichtungen werden die Aspekte der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes nach dem Stand der Technik betrachtet. Die Lieferanten müssen bei der Übergabe komplexer Produkte eine Instruktion vor Ort erteilen und eine entsprechende Konformitätserklärung mitliefern. Diese Instruktion wird von den Vorgesetzten dokumentiert.

3. Bei der Vergabe und Ausschreibung von Arbeiten an Drittfirmen wird auf die gesetzlich verlangte Einhaltung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes hingewiesen. Bei der Ausführung werden festgestellte Mängel reflektiert.

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