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A 2 00 KV-GECST-GE CH-GE

Art. 185 Verfassung der Republik und des Kantons Genf (Cst-GE) - Grundsätze

A Kantonsstruktur und grundlegende Prinzipien - A 2 Verfassung und allgemeine Grundsätze - Titel VI Aufgaben und öffentliche Finanzen - Kapitel III Öffentliche Aufgaben - Abschnitt 7 Wirtschaft
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Art. 185 KV-GE - Grundsätze · Grundsätze

1. Der Staat schafft ein günstiges Umfeld für eine freie, verantwortungsvolle, vielfältige und solidarische Wirtschaft.

2. Er strebt Vollbeschäftigung an.

3. Er fördert die Gründung und den Erhalt von innovativen, dynamischen, arbeits- und wohlstandsgenerierenden Unternehmen, die langfristig und nach den Bedürfnissen der Region ausgerichtet sind.

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