Legislator Swiss Legal AI Agent Kanton Genf · Gesetzessammlung
Gerichtsentscheide Legislation In Legislator analysieren
A 2 00 KV-GECST-GE CH-GE

Art. 115B Verfassung der Republik und des Kantons Genf (Cst-GE) - Absetzung aufgrund dauerhafter Unfähigkeit zur Amtsausübung

A Struktur der Kantone und Grundprinzipien - A 2 Verfassung und allgemeine Grundsätze - Titel IV Behörden - Kapitel II Regierungsrat - Abschnitt 5 (13) Amtsenthebung
Originalquelle öffnen ↗ Full Act (245 provisions) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 115B Cst-GE - Absetzung aufgrund dauerhafter Unfähigkeit zur Amtsausübung · Absetzung aufgrund dauerhafter Unfähigkeit zur Amtsausübung

1. Das Gesetz kann einen Mechanismus zur Absetzung eines Mitglieds des Staatsrates im Falle einer dauerhaften Unfähigkeit zur Ausübung der Funktion vorsehen.

2. In dem im vorangehenden Absatz vorgesehenen Fall unterliegt die Absetzung nicht dem Wahlkörper und kann Gegenstand eines kantonalen Rechtsmittels sein.

← Art. 4 Cst-GE Verfassung der Republik und des Kantons Genf (Cst-GE) - Nachhaltige Entwicklung Art. 116 Cst-GE - Organisation →

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →