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A 2 00 KV-GECST-GE CH-GE

Art. 32 Verfassung der Republik und des Kantons Genf (Cst-GE) - Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit

A Kantonale Struktur und grundlegende Prinzipien - A 2 Verfassung und allgemeine Grundsätze - Titel II Grundrechte
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Art. 32 Cst-GE - Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit · Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit

1. Die Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit ist garantiert.

2. Das Gesetz kann Versammlungen und Demonstrationen im öffentlichen Bereich einer Genehmigung unterwerfen.

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