Auszug aus dem Protokoll über die Abgrenzung des Gemeindegebiets von Céligny (PVDT-Cél) (PVDT-CÉL)
Statutory Text (1 Provisions)
**Texte en vigueur**
**Geltender Text**
Wir,....
Kundtun, dass unsere jeweiligen Souveräne informiert wurden über die Notwendigkeit einer geregelten und genauen Abgrenzung des Territoriums von Céligny, das in der Souveränität und mit allen Rechten der Magnifique Seigneurie und Republik Genf gehört, mit den benachbarten Territorien, die von der Souveränität Ihrer Exzellenzen der Stadt und Republik Bern abhängen. Dies sowohl wegen der verschiedenen im Jahre 1555 gesetzten Grenzsteine zwischen der Seigneurie von Crans der Vogtei Nyon und dem genannten Territorium von Céligny, die sich als beschädigt herausstellten, als auch wegen der Ungewissheit der Grenzen zwischen dem genannten Territorium von Céligny und jenen von Chavannes sowie von Bougi der Vogtei Bomont, die seit langer Zeit zu mehreren Auseinandersetzungen Anlass gaben: Da zudem zwischen dem genannten Territorium von Céligny und jenem der Baronie von Coppet der Vogtei Nyon nur wenig Grenzsteine vorhanden waren, deren Entfernung in Zukunft Schwierigkeiten verursachen könnte, haben unsere erwähnten souveränen, respektiven Herren es für angebracht gehalten, uns den Befehl, Auftrag und die Befugnis zu erteilen, uns an die Orte zu begeben, alles zu untersuchen und die besagte Grenzziehung bestmöglich zugunsten beider erlauchtesten Staaten zu regeln...
Wir haben im gemeinsamen Einvernehmen die genannte Abgrenzung vorgenommen.
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In Glauben dessen haben wir, die genannten Deputierten, das vorliegende Protokoll mit unserem Unterzeichen, und der Unterschrift der General-Kommissare versehen, gemacht zu Céligny am Samstag, dem fünften Oktober siebzehnhundertsechsundzwanzig.
Unterzeichnet
Louys de Wattevile
M.C. Trembley
Jean George Ernst
G. Grenus
Ceesar Steiguer
Lullin
F.L. Lerber General-Kommissar
Lullin de Chateauvieux
P. Mussard, General-Kommissar
(Ratifiziert durch die Stadt und Republik Bern am 29. Januar 1727 und durch die Stadt und Republik Genf am 11. März 1727.)