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A 1 02 TR-F-GE CH-GE

Vertrag zwischen Seiner Allerchristlichsten Majestät und der Republik Genf (Tr-F-GE) (TR-F-GE)

11 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Genf
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Inhaltsübersicht (11)

Gesetzestext (11 Artikel)

A Kantonale Struktur und grundlegende Prinzipien - A 1 Territorium, Pfandrecht an den Bund

Der Staat Genf tritt an Seine Majestät alle seine Rechte an den Dörfern Chalex, Thoiry und Fenieres sowie an allen Ländereien und Dörfern ab, die im Land von Gex eingeschlossen oder vermischt sind, mit Ausnahme von Gentoux, Malagny, Malva, Dardagny und dem Mandament von Peney.

A Kantonale Struktur und grundlegende Prinzipien - A 1 Territorium, Pfandrecht an den Bund

Die Republik Genf überträgt ebenfalls Seiner Majestät alle ihre Rechte jedweder Art auf die Ländereien und Häuser von Saint Victor und Kapitel, die an verschiedenen Orten des Pays de Gex verstreut sind, insbesondere auf Moens, Feuillasse, Saint-Genis und Feigères.

A Kantonale Struktur und grundlegende Prinzipien - A 1 Territorium, Pfandrecht an den Bund

Gegenseitig tritt Ihre Majestät für sich und ihre Nachfolger alle ihre Rechte an die Republik Genf auf die Ländereien der Baronie Gex innerhalb des Mandements Peney ab, namentlich auf das Dorf Bourdignin. Ihre Majestät tritt überdies alle ihre Rechte auf das Dorf Russin unter der Bedingung ab, dass die öffentliche Ausübung der römisch-katholischen Religion dort und in seinen Abhängigkeiten wie bisher stets aufrechterhalten und bewahrt wird, dass die Kirche, der Pfarrer und das Pfarrhaus sowie die dazugehörigen Einkünfte und Rechte fortwährend unter dem Schutz des Königs und seiner Nachfolger stehen, und dass sämtliche Ländereien und andere Güter, die gegenwärtig Katholiken in diesen Orten gehören, ausschließlich an Katholiken verkauft, getauscht, abgetreten oder verschenkt werden dürfen. Zu diesem Zweck wird ein Verzeichnis dieser Güter von den Kommissaren erstellt, die von beiden Seiten für die Ausführung des vorliegenden Vertrags ernannt werden.

A Kantonale Struktur und grundlegende Prinzipien - A 1 Territorium, Pfandrecht an den Bund

Die Freiheit des Handels und der Durchgänge verbleibt jeweils wie zuvor bei den genannten Abtretungen, und die Zoll- und Finanzbeamten Seiner Majestät sowie die Justizbeamten können frei ihre Aufgaben und alle Gerichtshandlungen in Ayre la Ville ausüben, deren Souveränität dem König gehört, und sogar Gefangene durch das Mandat von Peney überführen; die Beamten der Republik genießen die gleiche Freiheit auf französischem Territorium, um in das genannte Mandat von Peney zu gehen und zum Zweck der Gefangenenüberführung; jedoch mit dem ausdrücklichen Verständnis, dass die Truppen des Königs nicht ohne die in einem solchen Fall üblichen Anfragen auf das Territorium der Republik übertreten dürfen.

A Kantonale Struktur und grundlegende Prinzipien - A 1 Territorium, Pfandrecht an den Bund

Ihrer Majestät in Anbetracht der von Heinrich dem Vierten am 19. April 1604 ausgestellten Patentbriefe, bestätigt die darin vorgenommenen Abtretungen von Chancy und Avully allein, und tritt von Neuem für Sie und Ihre Nachfolger an die Republik alle Ihre Rechte an diesen beiden Dörfern ab, unter der ausdrücklichen Bedingung, dass Sie diese niemals veräußern, tauschen, abtreten oder verschenken darf, in keinem Fall und unter keinem Vorwand, und dass die Durchfahrten durch die genannten Dörfer in der im vorhergehenden Artikel angegebenen Weise und zu den genannten Bedingungen offen stehen werden.

A Kantonale Struktur und grundlegende Prinzipien - A 1 Territorium, Pfandrecht an den Bund

**Artikel 1:**

Die königlichen Kommissare und diejenigen der Republik, die anerkannt haben, dass die Schwierigkeiten, die von Zeit zu Zeit bezüglich des Dorfes Malagny auftraten, darauf zurückzuführen waren, dass es keine markierten Grenzen zwischen diesem Dorf und dem von Versoix gab, haben sich darauf geeinigt, dass eine gerade Linie gezogen wird, dreißig Toisen auf dieser Seite des letzten Hauses von Malagny in Richtung Versoix, die von dem Weg von Versoix nach Malagny bis zum Nant de Crevecoeur reicht, dass dieselbe Linie von besagtem Weg bis zum Genfersee fortgesetzt wird, dass entlang der gesamten Strecke besagter Linie von Osten nach Westen Marksteine im Abstand von dreißig Toisen voneinander gesetzt werden, die die Trennung der Dörfer Versoix und Malagny darstellen werden, dass der Nant de Crevecoeur als Grenze des Dorfes Malagny auf der Westseite dienen wird, sodass alle Länder, die jenseits des besagten Nants liegen, Ihrer Majestät gehören werden.

A Kantonale Struktur und grundlegende Prinzipien - A 1 Territorium, Pfandrecht an den Bund

Die Abtretungen, die an Seine Majestät durch die Republik gemacht werden, erfolgen unbeschadet der Lehensgüter und anderer Einkünfte, die die Republik aus Zehnten oder anderweitig genießt; welche keiner Verpflichtung zur Leistung von Treue und Huldigung, Anerkennung und Aufzählung unterliegen; und dauerhaft von allen Abgaben, Rechten und Steuern jeglicher Art befreit bleiben. Derselbe Vorbehalt gilt für die Abtretungen, die Seine Majestät an die Republik macht, und die Besitzer der abgetretenen Ländereien werden dort ihre Lehensgüter und anderen Einkünfte aus Zehnten oder anderweitig ohne jegliche Verpflichtung zur Leistung von Treue und Huldigung, Anerkennung und Aufzählung gegenüber der Republik genießen; welche dauerhaft von allen Abgaben, Rechten und Steuern jeglicher Art befreit bleiben.

A Kantonale Struktur und grundlegende Prinzipien - A 1 Territorium, Pfandrecht an den Bund

Es wird unverzüglich durch jeweilige Beauftragte in Übereinstimmung mit den im vorliegenden Vertrag vereinbarten Bestimmungen nicht nur die Ausführung der obigen Artikel erfolgen, sondern auch eine allgemeine Abgrenzung vorgenommen, um die Grenzen des Territoriums beiderseits zu erkennen und festzulegen. Dabei ist zu beachten, dass überall dort, wo die Grenzen des Territoriums von Genf durch die großen Straßen begrenzt sind, diese großen Straßen auch in Zukunft unter der Souveränität der französischen Krone stehen und folglich der Jurisdiktion ihrer Beamten unterstellt sein werden, um sie in gutem Zustand zu halten und sicherzustellen, dass ihre Sicherheit nicht gestört wird.

A Kantonale Struktur und grundlegende Prinzipien - A 1 Territorium, Pfandrecht an den Bund

Die Republik Genf, die eine gerechte Anerkennung der öffentlichen und besonderen Zeichen der Wohlwollenheit bewahrt, die Ihre Majestät ihr in wesentlichen Umständen zu ihrer Erhaltung gegeben hat, verspricht und verpflichtet sich, dass Sie niemals zulassen wird, dass Truppen, gleich welcher Art und welcher anerkannten Mächte sie angehören, über das Territorium von Genf ziehen können, um gegen Ihre Majestät und ihr Königreich Krieg zu führen.

A Kantonale Struktur und grundlegende Prinzipien - A 1 Territorium, Pfandrecht an den Bund

Mittels der in diesem Vertrag zwischen Seiner Majestät und der Republik Genf festgelegten Vereinbarungen können die beiden Parteien künftig nichts mehr voneinander fordern oder verlangen, unter welchem Titel oder Vorwand auch immer.

A Kantonale Struktur und grundlegende Prinzipien - A 1 Territorium, Pfandrecht an den Bund

Diese gegenwärtigen Artikel werden vom König und von der Republik Genf ratifiziert, und die Ratifikationsurkunden werden binnen sechs Wochen oder früher, wenn möglich, in Paris ausgetauscht. In Glauben dessen haben wir, die oben genannten Kommissare Seiner Majestät und der Republik Genf, aufgrund unserer jeweiligen Befugnisse diesen Vertrag unterzeichnet und mit den Siegeln unserer Wappen versehen. Zu Paris, den fünfzehnten August siebzehnhundertneunundvierzig.

De Barberie de Saint-Contest

Mussard

Saladin d’Onex

(Von der Republik Genf am 27. August 1749 und vom König von Frankreich am 8. September 1749 ratifiziert.)

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