Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
122.72.82 CH-FR

Kanton Freiburg 122.72.82

2 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Freiburg
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Gesetzestext (2 Artikel)

1. In den subventionierten Institutionen, die in die Zuständigkeit der Direktion für Gesundheit und Soziales und der Direktion für Bildung und kulturelle Angelegenheiten fallen, werden die im Folgenden aufgeführten Funktionen bis zur Höhe der angegebenen Einreihung subventioniert

a) Bereits bewertete Funktionen

1. Betagtenbetreuer/in: KL 8

2. Hauspfleger/in: KL 10

3. Haushalthilfe: KL 5

4. Schwesternhilfe (Referenzfunktion in der Einreihung der Funktionen des Staates: Pflegeassistent/in): KL 5-7

5. Rettungssanitäter/in: KL 17

6. Aktivierungstherapeut/in: KL 5-7

7. Sozialpädagogin/Sozialpädagoge: KL 17-18

8. Pflegedienstleiter/in (Pflegeheim): KL 23-25

9. Pflegeleiter/in Spitex: KL 21-24

10. Sozialpädagogin/Sozialpädagoge im Werkstattbereich: KL 16-17

11. Sanitätsleitstellendisponent/in: KL 15-16

12. Pädagogische Leiterin/Pädagogischer Leiter in einer Sonderschule: KL 23-24

13. Transportsanitäter/in: KL 15-16

b) Neu geschaffene Funktionen

1. Direktor/in einer sonder- oder sozialpädagogischen Institution: KL 26-32

2. Direktor/in einer sonderpädagogischen Einrichtung: KL 28

1. Die Direktion für Gesundheit und Soziales und die Direktion für Bildung und kulturelle Angelegenheiten erlassen Weisungen für die Anwendung dieser Verordnung.

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