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Bezirke

4 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Freiburg
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Gesetzestext (4 Artikel)

1. Der Kanton Freiburg ist in sieben Verwaltungsbezirke eingeteilt. Es sind dies

1. Der Saanebezirk; Hauptort: Freiburg;

2. Der Sensebezirk; Hauptort: Tafers;

3. Der Greyerzbezirk; Hauptort: Bulle;

4. Der Seebezirk; Hauptort: Murten;

5. Der Glanebezirk; Hauptort: Romont;

6. Der Broyebezirk; Hauport: Estavayer-le-Lac;

7. Der Vivisbachbezirk; Hauptort: Châtel-Saint-Denis.

1. Das Gebiet eines Bezirks besteht aus den Gebieten der Gemeinden, aus denen er sich zusammensetzt.

2. Die Zuordnung einer Gemeinde zu einem anderen Bezirk muss vom Grossen Rat genehmigt werden.

3. Die Gemeinden sind nach Bezirken geordnet in einer Verordnung aufgelistet, ebenso die vom Grossen Rat genehmigten Gemeindezusammenschlüsse.

1. Das Gesetz vom 12. Mai 1858 über die Zahl und den Umfang der Verwaltungsbezirke wird aufgehoben.

1. Der Staatsrat wird mit dem Vollzug dieses Gesetzes beauftragt. Er setzt das Datum des Inkrafttretens fest.

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