Legislator · Bundesrecht (SR / Fedlex — Systematische Rechtssammlung)
Gerichtsentscheide Legislation In Legislator analysieren
172.220.116 CH

Verordnung vom 21. November 2001 über die Inkraftsetzung des Bundespersonalgesetzes für die Post und über die Weitergeltung von Bundesrecht (Post) - Inkrafttreten des neuen Rechts

3 Articles / Provisions · Bundesrecht (SR / Fedlex — Systematische Rechtssammlung)
Originalquelle öffnen ↗ Maschinenlesbares Markdown (.md)

Statutory Text (3 Provisions)

Post

Das Bundespersonalgesetz vom 24. März 2000 tritt am 1. Januar 2002 für die Post in Kraft.

Die Rahmenverordnung vom 20. Dezember 2000 zum Bundespersonalgesetz (Rahmenverordnung BPG) ist für die Post anwendbar. In Abweichung von Artikel 8 Absatz 1 dieser Verordnung ist die Post berechtigt, den Abbau der bisher zulässigen wöchentlichen Höchstarbeitszeit für die Poststellenleitenden von 54 Wochenstunden im Gesamtarbeitsvertrag durch eine längstens bis 30. Juni 2007 geltende Übergangsregelung zu ordnen.

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →