Legislator · Bundesrecht (SR / Fedlex — Systematische Rechtssammlung)
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131.222.1 CH

§ 50 Verfassung des Kantons Basel-Stadt, (2005)

2005; IV. Bürgerrecht und Volksrechte; 4. Volksinitiative; Gegenvorschlag
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Zusammenfassung (Sachverhalt & Erwägungen)

§ 50 Constitution of the Canton of Basel-Stadt, (2005) The Grand Council may propose a counter-proposal to any initiative as well as to the projects it develops in response to initiatives framed in general terms. The initiative and the counter-proposal are submitted to the people simultaneously. Citizens with the right to vote may accept both proposals and indicate which one they prefer in the event that both are accepted.

§ 50 2005

Der Grosse Rat kann jedem Initiativbegehren sowie einer Vorlage, die er aufgrund einer unformulierten Initiative ausgearbeitet hat, einen Gegenvorschlag gegenüberstellen.

Die Volksabstimmungen über Initiative und Gegenvorschlag finden gleichzeitig statt.

Die Stimmberechtigten können beiden Vorlagen zustimmen und angeben, welcher sie im Falle der Annahme beider Vorlagen den Vorzug geben.

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