Legislator · Kanton Basel-Landschaft — Gesetzessammlung
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Geltungsbereich

5 Articles / Provisions · Kanton Basel-Landschaft — Gesetzessammlung
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Statutory Text (5 Provisions)

1. Dieses Pflichtenheft bezieht sich auf Schulplanungsaufgaben, welche die Volksschulen, ausgenommen die IV-Sonderschulen, die weiterführenden Schulen sowie die Berufsfachschulen betreffen.

2. Die Kursbildungen der aufgezählten Schulen sind davon ausgenommen.

1. Mit seinen planerischen und statistischen Kenntnissen erarbeitet das Amt für Orts- und Regionalplanung Grundlagen, Prognosen der Schülerinnen und Schüler und Klassen sowie Vorschläge zur Schulraumplanung und -bewirtschaftung, die es der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion ermöglichen, ihre finanziellen Mittel und den Schulraum effizient auszunützen.

1. Partner des Amts für Orts- und Regionalplanung sind für diese Aufgaben die Abteilungen Bildung und Personal des Generalsekretariats der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion, das Amt für Volksschulen, die Dienststelle Berufsbildung, Mittelschulen und Hochschulen (BMH), das Amt für Daten und Statistik sowie das Hochbauamt.

2. Die Klassenbildungspläne werden mit dem Visum und einem allfälligen Mitbericht des Amtes für Orts- und Regionalplanung an die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion zur Genehmigung weitergeleitet.

1. Allgemeines

a. jährliche Auswertung der Schülerstatistik nach Wohnort und Schulort;

b. Mitarbeit in der Koordinationsgruppe «Schulraumplanung und -bewirtschaftung» und in der «Schulbaukommission»;

2. Volksschulen (ausgenommen IV-Sonderschulen)

a. jährliche Ausarbeitung der Schülerprognosen;

b. jährliche Begutachtung der Klassenbildungspläne;

c. alle 2 Jahre: Ausarbeitung der Klassenprognosen;

3. * weiterführende Schulen

a. jährliche Ausarbeitung der Schüler- und Klassenprognosen unter Einbezug des ausserkantonalen Einzugsbereiches der Gymnasien;

b. jährliche Begutachtung der Klassenbildungspläne;

c. Errechnen der Schulwegzeiten (Isochronen) für geplante Umteilungen von Schülerinnen und Schülern;

4. Berufsschulen

a. auf Anfrage: Ausarbeitung von Schüler- und Klassenprognosen;

5. Aufgaben nach Absprache

a. zusätzliche Aufgaben werden speziell vereinbart.

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