Legislator · Kanton Basel-Landschaft · Gesetzessammlung
Gerichtsentscheide Legislation In Legislator analysieren
143.12 CH-BL

§ 20 Dienstordnung der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion - Aufgaben

Die Dienststellen - Ebenrain-Zentrum für Landwirtschaft, Natur und Ernährung (Ebenrain)
Originalquelle öffnen ↗ Full Act (24 provisions) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 20 Dienstordnung der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion · Aufgaben

1. Der Ebenrain vollzieht in den Fachbereichen Land- und Ernährungswirtschaft, Ländliche Entwicklung und Ressourcen, Ernährung, Hauswirtschaft und Garten, Natur und Landschaft sowie der landwirtschaftlichen Bildung und Beratung sämtliche Aufgaben, die ihm durch eidgenössisches oder kantonales Recht sowie durch Regierungsratsbeschluss übertragen sind.

2. Der Ebenrain ist in Zusammenarbeit mit dem Hochbauamt verantwortlich für die Verwaltung des Schlosses Ebenrain und die Pflege des Parks.

3. Der Ebenrain ist die zuständige Registrierungsstelle gemäss Art. 7 der Tierseuchenverordnung (TSV) vom 27. Juni 1995.

← § 19 Dienstordnung der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion Handlungsfelder und Kernkompetenzen § 21 Dienstordnung der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion →

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →