143.12
CH-BL
§ 20 Dienstordnung der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion - Aufgaben
Die Dienststellen - Ebenrain-Zentrum für Landwirtschaft, Natur und Ernährung (Ebenrain)
§ 20 Dienstordnung der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion · Aufgaben
1. Der Ebenrain vollzieht in den Fachbereichen Land- und Ernährungswirtschaft, Ländliche Entwicklung und Ressourcen, Ernährung, Hauswirtschaft und Garten, Natur und Landschaft sowie der landwirtschaftlichen Bildung und Beratung sämtliche Aufgaben, die ihm durch eidgenössisches oder kantonales Recht sowie durch Regierungsratsbeschluss übertragen sind.
2. Der Ebenrain ist in Zusammenarbeit mit dem Hochbauamt verantwortlich für die Verwaltung des Schlosses Ebenrain und die Pflege des Parks.
3. Der Ebenrain ist die zuständige Registrierungsstelle gemäss Art. 7 der Tierseuchenverordnung (TSV) vom 27. Juni 1995.