Legislator · Kanton Basel-Landschaft — Gesetzessammlung
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140.11 SIDDSRVOVOOGAB CH-BL

Verordnung zum Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz Basel-Landschaft (Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung Basel-Landschaft, RVOV BL) - Bezeichnung und Aufgabenbereiche der Direktionen (SID)

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Table of Provisions (11)

Statutory Text (11 Provisions)

Allgemeine Bestimmungen

1. Die Direktionen werden wie folgt gebildet

a. Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD);

b. Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD);

c. Finanz- und Kirchendirektion (FKD);

d. Sicherheitsdirektion (SID);

e. Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion (VGD).

2. Den Direktionen sind insbesondere folgende Aufgabenbereiche zugewiesen

a. Bau- und Umweltschutzdirektion: Bau, Raumplanung, öffentlicher Verkehr, Umweltschutz, Energie.

b. Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion: Bildung, Kultur, Sport, Jugend- und Behindertenangebote.

c. Finanz- und Kirchendirektion: Finanzen, Personal, Soziales, Gemeinden, Kirchen, Informatik.

d. * Sicherheitsdirektion: Polizei, Bevölkerungsschutz, Motorfahrzeuge, Strafverfolgung und -vollzug, Migration, Einbürgerungen, Zivilrecht, Schuldbetreibung und Konkurs.

e. Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion: Wirtschaftliche Entwicklung, Arbeit, Landwirtschaft, Wald und Wild, Gesundheit, Geoinformation.

Allgemeine Bestimmungen

1. Die Direktionen sind in Dienststellen gegliedert.

2. Dienststellen innerhalb einer Direktion können bestimmten Bereichen zugeordnet werden. Die Bereichsleiterinnen oder Bereichsleiter sind zugleich Leiterin oder Leiter einer Dienststelle.

Allgemeine Bestimmungen

1. Der Direktionsvorsteherin oder dem Direktionsvorsteher unmittelbar unterstellt sind

a. die Bereiche;

b. die Dienststellen, die keinem Bereich zugeordnet sind.

2. Die Dienststellen, die einem Bereich zugeordnet sind, sind der Bereichsleiterin oder dem Bereichsleiter unmittelbar unterstellt.

Allgemeine Bestimmungen

1. Der Regierungsrat regelt in Dienstordnungen für jede Direktion die Organisation und die Aufgaben der Dienststellen.

2. Die Direktionen können die Zuständigkeiten der Dienststellen und ihrer Abteilungen zusätzlich in Reglementen regeln.

Allgemeine Bestimmungen

1. Das Staatsarchiv ist eine Dienststelle der Landeskanzlei. Diese erlässt eine Dienstordnung für das Staatsarchiv, die vom Regierungsrat zu genehmigen ist.

Allgemeine Bestimmungen

1. Andere Träger öffentlicher Aufgaben (§ 80 Verfassung des Kantons Basel-Landschaft) sind jener Direktion administrativ zugeordnet, mit der sie den engsten sachlichen Zusammenhang aufweisen.

2. In Zweifelsfällen entscheidet der Regierungsrat über die Zuordnung.

Gliederung der Direktionen

1. Die Bau- und Umweltschutzdirektion gliedert sich in folgende Bereiche und Dienststellen

a. * Bereich Generalsekretariat, umfassend das Generalsekretariat;

b. * Bereich Umwelt und Energie, umfassend das Amt für Umweltschutz und Energie;

c. * Bereich Tiefbau, umfassend das Tiefbauamt;

d. * Bereich Immobilien, umfassend das Hochbauamt;

e. * Bereich Raumplanung, umfassend das Amt für Raumplanung;

f. * Bereich Bauinspektorat, umfassend das Bauinspektorat;

g. * Bereich Abwasser und Deponien, umfassend das Amt für Industrielle Betriebe.

h. * ...

i. * ...

2. ...

Gliederung der Direktionen

1. Die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion umfasst folgende Dienststellen

a. Generalsekretariat;

b. * ...

c. Amt für Kind, Jugend und Behindertenangebote;

d. Amt für Kultur;

e. Amt für Volksschulen;

f. * Dienststelle Berufsbildung, Mittelschulen und Hochschulen;

g. * ...

h. * ...

i. * ...

j. Sportamt.

Gliederung der Direktionen

1. Die Finanz- und Kirchendirektion umfasst folgende Dienststellen

a. Generalsekretariat;

b. Finanzverwaltung;

c. Kantonales Sozialamt;

d. Personalamt;

e. * Amt für Daten und Statistik (AfDS);

f. Steuerverwaltung;

g. * Zentrale Informatik;

h. * Dienststelle Digitale Transformation (DiDiT).

Gliederung der Direktionen

1. Die Sicherheitsdirektion umfasst folgende Dienststellen

a. Generalsekretariat;

b. Amt für Justizvollzug;

c. Amt für Migration, Integration und Bürgerrecht;

d. Amt für Militär und Bevölkerungsschutz;

e. Jugendanwaltschaft;

f. Motorfahrzeugkontrolle;

g. Polizei Basel-Landschaft;

h. Rechtsdienst von Regierungsrat und Landrat;

i. Staatsanwaltschaft;

j. Zivilrechtsverwaltung.

Gliederung der Direktionen

1. Die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion umfasst folgende Dienststellen

a. * Generalsekretariat (GS);

b. * Standortförderung Baselland (StaFö Baselland);

c. * Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA Baselland);

d. * Amt für Geoinformation (AGI);

e. * Amt für Wald und Wild beider Basel (AfWW beider Basel);

f. * Ebenrain-Zentrum für Landwirtschaft, Natur und Ernährung (Ebenrain);

g. * Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (ALV);

h. * Amt für Gesundheit (AfG).

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