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113.112 BS-BL CH-BL

§ 3 Vereinbarung über die Zusammenarbeit der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft bei der Erfassung von biometrischen Daten für Schweizerpässe (Vereinbarung Biometrisierung BS-BL) - Überweisung von Basel-Landschaft an Basel-Stadt

Erfassung von biometrischen Daten für im Kanton Basel-Stadt wohnhafte Schweizer Bürgerinnen und Bürger durch den Kanton Basel-Landschaft
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§ 3 Vereinbarung Biometrisierung BS-BL · Überweisung von Basel-Landschaft an Basel-Stadt

1. Für die im Kanton Basel-Stadt wohnhaften Schweizer Bürgerinnen und Bürger, welche ihre Daten im Kanton Basel-Landschaft erfassen lassen, erstattet Basel-Landschaft die Hälfte der auf die Kantone entfallenden Gebühren an Basel-Stadt. Die Überweisungen erfolgen monatlich innerhalb von 10 Tagen mit einer Liste der Zahlungsbelege.

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