113.112
BS-BL
CH-BL
§ 12 Vereinbarung über die Zusammenarbeit der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft bei der Erfassung von biometrischen Daten für Schweizerpässe (Vereinbarung Biometrisierung BS-BL) - Streiterledigung
Übrige Bestimmungen
§ 12 Vereinbarung Biometrisierung BS-BL · Streiterledigung
1. Bei Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung finden die Art. 31 ff. der Rahmenvereinbarung für die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich vom 24. Juni 2005 (Rahmenvereinbarung, IRV) Anwendung.