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CH-BL
§ 14 Bürgerrechtsgesetz Basel-Landschaft (BüG BL) - Teilnahme am Wirtschaftsleben oder am Erwerb von Bildung
Erwerb des Bürgerrechts durch Einbürgerung - Ordentliche Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern
§ 14 BüG BL — Teilnahme am Wirtschaftsleben oder am Erwerb von Bildung
1. Wer in den 5 Jahren unmittelbar vor der Gesuchsstellung oder während des Einbürgerungsverfahrens Sozialhilfe bezieht oder bezogen hat, erfüllt das Erfordernis der Teilnahme am Wirtschaftsleben oder des Erwerbs von Bildung nicht, ausser die in diesem Zeitraum bezogenen Sozialhilfeleistungen sind vollständig zurückerstattet worden.