Legislator · Kanton Basel-Landschaft — Gesetzessammlung
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103 CH-BL

§ 7 Gesetz über die Aufnahme des Bezirks Laufen - Wählbarkeit

Bezirksrat Laufental
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§ 7 Gesetz über die Aufnahme des Bezirks Laufen — Wählbarkeit

1. Wählbar ist jeder Stimmberechtigte des Bezirks Laufen.

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