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CH-BL
§ 7 Gesetz über die Aufnahme des Bezirks Laufen - Wählbarkeit
Bezirksrat Laufental
§ 7 Gesetz über die Aufnahme des Bezirks Laufen — Wählbarkeit
1. Wählbar ist jeder Stimmberechtigte des Bezirks Laufen.