Legislator Swiss Legal AI Agent Kanton Basel-Landschaft · Gesetzessammlung
Gerichtsentscheide Legislation In Legislator analysieren
103 CH-BL

§ 16 Gesetz über die Aufnahme des Bezirks Laufen - Unvereinbarkeit

Rechtspflegekommission
Originalquelle öffnen ↗ Full Act (30 provisions) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 16 Gesetz über die Aufnahme des Bezirks Laufen · Unvereinbarkeit

1. Die Mitglieder der Rechtspflegekommission dürfen nicht gleichzeitig Mitglied des Landrates, des Regierungsrates, eines Gemeinderates und des Bezirksrates Laufen sein oder ein Vollamt in der Kantons-, Bezirks- oder Gemeindeverwaltung bekleiden.

← § 15 Gesetz über die Aufnahme des Bezirks Laufen Aufnahme des Amtsbezirks Laufen § 17 Gesetz über die Aufnahme des Bezirks Laufen →

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →