§ 100 Vertrag über die Aufnahme des bernischen Amtsbezirks Laufen und seiner Gemeinden Blauen, Brislach, Burg im Leimental, Dittingen, Duggingen, Grellingen, Laufen, Liesberg, Nenzlingen, Roggenburg, Röschenz, Wahlen, Zwingen in den Kanton Basel-Landschaft - Gebäudeversicherung und Grundstückversicherung
§ 100 Vertrag über die Aufnahme des bernischen Amtsbezirks Laufen und seiner Gemeinden Blauen, Brislach, Burg im Leimental, Dittingen, Duggingen, Grellingen, Laufen, Liesberg, Nenzlingen, Roggenburg, Röschenz, Wahlen, Zwingen in den Kanton Basel-Landschaft · Gebäudeversicherung und Grundstückversicherung
1. Die im Bezirk Laufen gelegenen Gebäude und Grundstücke sind vom Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Vertrages an in der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung versichert.
2. Die Laufentaler Grundeigentümer kaufen sich innerhalb einer fünfjährigen Übergangsfrist in das Deckungskapital der Grundstückversicherung ein.
3. Für die Festsetzung der Prämien gilt bis zur Neuschätzung durch die Basellandschaftliche Gebäudeversicherung der bernische Versicherungswert. Ebenso wird der geltende Risikozuschlag übernommen, bis er durch die Basellandschaftliche Gebäudeversicherung neu berechnet worden ist.
4. Ausstehende Prämienbeiträge zieht die Basellandschaftliche Gebäudeversicherung ein und erstattet sie der Bernischen Gebäudeversicherung zurück.
5. Eine Regelung über den Transfer des Anteils der Versicherungsnehmer des Bezirks Laufen am Deckungskapital der Bernischen Gebäudeversicherung in die Basellandschaftliche Gebäudeversicherung fällt in die Zuständigkeit der beiden Kantone Bern und Basel-Landschaft.