Legislator · Kanton Basel-Landschaft — Gesetzessammlung
Gerichtsentscheide Legislation In Legislator analysieren
100 CH-BL

§ 7 Verfassung des Kantons Basel-Landschaft - Rechtsgleichheit

Persönliche Rechte und Pflichten - Grundrechte
Originalquelle öffnen ↗ Full Act (162 provisions) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 7 Verfassung des Kantons Basel-Landschaft — Rechtsgleichheit

1. Alle Menschen sind vor dem Gesetze gleich.

2. Insbesondere darf niemand wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Herkunft, seiner Rasse, seiner sozialen Stellung, seiner weltanschaulichen, politischen oder religiösen Überzeugung benachteiligt oder bevorzugt werden.

← § 6 Verfassung des Kantons Basel-Landschaft Stellung des Kantons § 8 Verfassung des Kantons Basel-Landschaft →

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →