Legislator · Kanton Basel-Landschaft — Gesetzessammlung
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100 CH-BL

§ 43 Verfassung des Kantons Basel-Landschaft - Wahlkreise

Gliederung des Kantons - Bezirke und Kreise
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§ 43 Verfassung des Kantons Basel-Landschaft — Wahlkreise

1. Kantonale Wahlen und Abstimmungen werden in Wahlkreisen innerhalb der Bezirksgrenzen durchgeführt.

2. ...

3. Das Gesetz regelt Aufgaben, Bestand und Organisation der Wahlkreise.

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