Legislator · Kanton Basel-Landschaft — Gesetzessammlung
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100 CH-BL

§ 2 Verfassung des Kantons Basel-Landschaft - Demokratische Staatsform

Allgemeine Bestimmungen
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§ 2 Verfassung des Kantons Basel-Landschaft — Demokratische Staatsform

1. Die Staatsgewalt beruht auf der Gesamtheit des Volkes.

2. Sie wird durch die Stimmberechtigten und durch die Behörden ausgeübt.

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